Textilkennzeichnung muss deutsch sein


Auf Beschwerden einiger multinational arbeitender Filialisten hatte der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) sich vor einiger Zeit an das Bundeswirtschaftsministerium mit der Frage gewandt, ob dem "aufgeklärten deutschen Verbraucher" auch ein in englischer Sprache abgefasstes Textilkennzeichnungs-Etikett zugemutet werden könne. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die meisten Begriffe im Deutschen und Englischen ähnlich sind, so dass selbst ein nicht der englischen Sprache mächtiger Kunde wahrscheinlich erkennen müsste, um welchen Rohstoff es sich handelt. Hinzu kommt: Sowohl das Lebensmittelrecht als auch die neue Philosophie im Wettbewerbsrecht gehen davon aus, dass nicht in Deutschland verboten werden darf, was in einem Teil der EU zulässig ist. Dies trifft z.B. für die Textilkennzeichnung zu.

Trotzdem sah das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin keinen Handlungsbedarf und fordert weiterhin eine Textilkennzeichnung in deutscher Sprache. Andere Versionen sind allerdings zusätzlich möglich.

Der BTE empfiehlt dem Textileinzelhandel, auch weiterhin speziell bei Importware auf eine deutsche Textilkennzeichnung zu achten. Denn ein Fehlen kann im Extremfall vom Kunden als Mangel bewertet werden, der zum Umtausch der Ware berechtigt. Hinweis: Im Gegensatz zur Textilkennzeichnung ist die Pflegekennzeichnung freiwillig. Sie muss dann aber korrekt sein.
aus Haustex 08/03 (Handel)