Flammschutzmittel

Neue Grenzwerte

KÖLN - Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat einen "Entwurf der siebten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen" vorgelegt.

Demnach dürfen künftig zur Ausrüstung von Textilien keine Stoffe und Zubereitungen mehr verwendet werden, die einen höheren Massengehalt als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Pentabromdiphenylether enthalten. Endprodukte oder Teile davon, die diesen Grenzwert überschreiten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2003/11/EG der EU vom 6. Februar 2003 in deutsches Recht umgesetzt. So sollen der Umweltschutz und vorsorgende Gesundheitsschutz verbessert werden. Die Verordnung soll zum 30. Juni 2004 in Kraft treten.

In Deutschland werden hauptsächlich Bodenbeläge, Dekostoffe und Polsterbezüge flammhemmend ausgerüstet. Vorsicht ist aber auch bei Import-Bettwäsche und -Bettwaren sowie bei Kinder-Nachtwäsche angeraten. Bei Bekleidung werden dagegen nach Erkenntnissen des BTE kaum Flammschutzmittel eingesetzt. Der BTE hat sich in einer Stellungnahme für ausreichende Abverkaufsfristen ausgesprochen. In einem Antwortschreiben des BMU heißt es jedoch, diesem Wunsch sei dadurch genügend Rechnung getragen, dass die Verordnung erst Mitte nächsten Jahres in Kraft treten wird. Darüber hinausgehende Fristen seien nicht mit EU-Recht vereinbar.

BTE-Tipp: Zumindest bei den oben genannten Artikeln ab sofort bei der Order die Einhaltung der Flammschutzmittel-Grenzwerte fordern. Zur Sicherheit sollten zudem ggf. die eigenen Einkaufsbedingungen entsprechend ergänzt werden.
aus Haustex 08/03 (Handel)