Einzelhandel
Gefahr für Mindestlöhne
Köln - Am 23. November 2010 fand in Düsseldorf die Delegiertenversammlung des BTE statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2011 verabschiedet.
Im Anschluss informierte HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris die versammelten BTE-Delegierten über die Tarif-Situation. Dabei wurde deutlich, dass der Einzelhandel Gefahr läuft, eine Mindestlohnregelung seitens der Bundesregierung verordnet zu bekommen, auf dessen Höhe und Ausgestaltung er keinerlei Einfluss hat. Vorgesehen ist dies für den Fall, dass weniger als die Hälfte der im Einzelhandel Beschäftigten nicht dem Tarif unterliegt und zudem "soziale Verwerfungen" festgestellt werden, was angesichts der Vielzahl von Minijobs im Handel aktuell angenommen wird.
Um dem gesetzlichen Mindestlohn zu entgehen, ist eine Tarifbindungsquote von über 50 Prozent notwendig. Aktuell ist der HDE deshalb bestrebt, ein so genanntes "Basisentgelt" mit der Gewerkschaft Verdi auszuhandeln, das lediglich die Mindestlohnhöhe regelt und das dann vom Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden sollte.
Die BTE-Delegiertenversammlung begrüßte und unterstützte dieses für alle Unternehmen verbindliche tarifliche unterste Basisentgelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Lohndumping zu Lasten der Beitrags- und Steuerzahler. Zudem signalisiert es in Zeiten des Fachkräftemangels Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden klar, dass der Handel attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und stärkt das durch Einzelfälle sittenwidriger Bezahlung beeinträchtigte positive Image der Branche. Es ist auch eine klare Botschaft für die Forderung der Handelsorganisation nach weniger staatlicher Einmischung und mehr Selbstregulierung durch die betroffenen Akteure.
aus
Haustex 01/11
(Handel)