Elektronisches Lastschriftverfahren

Schonfrist bis 2016

Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) ist im Mode- und Textilfachhandel wegen seiner geringen (Ausfall)Kosten und leichter Handhabung sehr beliebt. Als rein nationales Zahlungssystem steht ELV jedoch vor dem Hintergrund der beschlossenen Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) unter starkem politischem Druck durch die EU. Ende Dezember 2010 wurde dem elektronischen Lastschriftverfahren jedoch erst einmal eine Schonfrist eingeräumt. Nach einem Entwurf der EU-Kommission ist speziell für ELV eine Übergangsfrist von fünf Jahren nach Verabschiedung zulässig. Das elektronische Lastschriftverfahren dürfte demnach noch voraussichtlich bis Mitte 2016 praktiziert werden. Der BTE wird sich trotz dieses Teilerfolgs zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) weiterhin gegen die Festsetzung eines Enddatums für das elektronische Lastschriftverfahren einsetzen.
aus Haustex 02/11 (Handel)