Versteigererverordnung wurde überarbeitet
Im Bundesgesetzblatt vom 30. 4. 2003 ist die überarbeitete Versteigererverordnung veröffentlicht worden. Für den Orientteppichhandel ein wichtiges Gesetz, weil mit "Versteigerungen" gute Umsätze gemacht werden. Für die Gewerbeämter finden sich hier die notwendigen Grundlagen für ein Eingreifen gegen unzulässige Veranstaltungen. Viele als Versteigerung deklarierte Aktionen sind jedoch Wanderverkäufe, für die weiterhin § 56 der Gewerbeverordnung gilt. Der Text der neuen Versteigererverordnung kann beim SNVerlag angefordert werden.
aus
Heimtex Orient 04/03
(Handel)