Vorauszeichnung schriftlich fordern


Köln - Seit einiger Zeit ist der gesamte Einzelhandel in den Fokus des Bundeskartellamtes gerückt. Kritisch gesehen wird z.B. die in der Mode- und Textilbranche gängige Praxis der Vorauszeichnung, da die Kartellrechtler hierin eine unzulässige Bevormundung des Handels durch die Lieferanten sehen. Der BTE empfiehlt daher dringend, dass jeder Händler die Industrie gegebenenfalls in einem separaten Schreiben auffordert, für ihn die Preisauszeichnung durchzuführen. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Preise als "unverbindlich" ausgezeichnet werden. Wichtig: Kartellrechtlich als mindestens ebenso kritisch zu bewerten sind Reduzierungsempfehlungen der Lieferanten an den Handel.
aus Haustex 02/11 (Handel)