Deklarationspflicht für gefährliche Stoffe in Bauprodukten
2013 tritt eine neue EU-Verordung zur Vermarktung von Bauprodukten in Kraft. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung muss dann auch eine Deklaration vorliegen, die 'besonders besorgniserregende" Inhaltsstoffe ausweist. Dadurch wird das bestehende Auskunftsrecht der Bauplaner, Verarbeiter und Verbraucher in eine Pflichtangabe der Hersteller umgewandelt. Die Regelung gilt für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte.
Mit der Verordnung hat die EU Kommission neue Befugnisse bekommen: Sie kann zum Beispiel Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, Boden oder Gewässer entweichen können, oder Emissionsklassen für verschiedene Gebäudetypen auf einem hohen Schutzniveau bestimmen. Möglich ist auch eine Deklarationspflicht über enthaltene Recyclingmaterialien oder eine Wiederverwendung nach der Nutzung.
aus
BTH Heimtex 05/11
(Handel)