Neues Schnellverfahren für Exportkreditgarantien


Mit Exportkreditgarantien des Bundes können deutsche Unternehmen ihre Ausfuhren gegen einen Forderungsausfall absichern. Die Übernahme der so genannten Hermesdeckungen für kleinere Transaktionen hat sich in diesem Jahr durch ein neu eingeführtes Verfahren beschleunigt.

Mit der Finanzkreditdeckung "Express" können Kreditinstitute, die einfach strukturierte Exportgeschäfte mit einem Auftragsvolumen von bis zu 5 Mio. EUR durch einen Bestellerkredit finanzieren, nun innerhalb von vier Bankarbeitstagen mit der Entscheidung über eine Absicherung rechnen. Die Exportfinanzierungen müssen allerdings bestimmte Standards erfüllen; so darf etwa die Kreditlaufzeit von fünf Jahren nicht überschritten werden. Voraussetzung ist ferner der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Kreditinstitut, die neben den Anwendungsfällen auch die einzelnen Verfahrensschritte und Pflichten der Banken regelt.
aus Carpet Magazin 02/11 (Handel)