Kleiner Fehler - großer Schaden
Filzgleiter unter Möbelfüßen schützen Kork-Beläge - wenn sie ausreichend groß sind
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um die Möbelfüße die trotz Filzgleiter ihre Spuren auf Kork-Belägen hinterlassen haben.
In einem Bauvorhaben in Süddeutschland verarbeitete ein Verleger Parkett und Kork-Beläge. In den Schlaf- und Kinderzimmern wurden Ende 2004 4 mm dicke Korkparkettplatten in den Abmessungen 30 x 60 cm geklebt. Die nicht oberflächenbehandelten Naturkorkplatten erhielten einen Feinschliff und eine vollflächige Versiegelung. Der Verleger übergab dem Bauherrn ordnungsgemäß eine Reinigungs- und Pflegeanleitung sowie ein wachshaltiges Korkpflegemittel.
Rund 10 bis 12 Tage nach dem Versiegeln führte der Bauherr eine Einpflege des Korkparketts entsprechend der Pflegeanleitung durch und begann einen Tag später mit dem Einzug. Da in der Pflegeanleitung Filzgleiter unter den Stühlen empfohlen wurden, brachte der Bauherr unter nahezu allen Aufstandsflächen der Einrichtungsgegenstände Filzgleiter an. Die Filzgleiter, teils quadratisch 15 x 15 mm groß, teils auch rund mit einem Durchmesser von 15 mm, waren selbstklebend und wurden teilweise noch zusätzlich genagelt.
Ein Jahr nach dem Einzug stellte der Eigentümer beim Verrücken eines Schrankes ein deutliches Festkleben der Standbeine des Schrankes und der darunter vorhandenen Filzgleiter auf dem Kork fest.
Darüber hinaus wurden beim Verschieben weiterer Schränke und Wäschkommoden deutliche Eindrücke des Kork-Belages sichtbar. Der Bauherr rügte die 'mangelhafte Härte" des Kork-Belages.
Schadensbild - Korkeindrücke maximal 0,5 mm tief
Der Sachverständige überzeugte sich im Beisein der beteiligten Parteien, dass der Kork auf den ersten Blick keine optischen Schäden aufwies. Da der Bauherr schon einige Schränke verrückt hatte, waren an den ehemaligen Aufstandsflächen Eindrücke erkennbar. In diesem Bereich gab es fest anhaftenden Schmutz und Fasern der Filzgleiter. Die Eindrücke des Korkes wurden mit einem Tiefenmesser bestimmt: Im Mittel lagen sie zwischen 0,2 mm und 0,3 mm und bei einem schweren Wäscheschrank erreichten sie eine maximale Tiefe von 0,5 mm. Unter leichteren Einrichtungsgegenständen wie den Nachtschränken sowie einem Schülerschreibtisch erreichten die Eindruck-Tiefen maximal 0,1 mm - die vom Bauherrn ebenfalls gerügt wurden.
An vier unverlegten Korkparkettplatten wurde getestet, ob der Belag den Anforderungen der DIN-EN 12104 'Presskorkplatten" hinsichtlich des Eindruckverhaltens entsprach. Ein externes Institut prüfte unversiegelte und versiegelte Kork-Proben. Zur Prüfung des Eindruckverhaltens nach DIN-EN 433 wurde ein Stempel mit einem Durchmesser von 15,97 mm und einer Gesamtlast von 1.000 N belastet. Die unversiegelten Platten erreichten Resteindrücke zwischen 0,12 und 0,24 mm. Bei den versiegelten Platten lagen die Resteindrücke zwischen 0,14 und 0,18 mm. Laut DIN-EN 12104 ist ein Resteindruck von maximal 0,4 mm zulässig. Somit lag der Belag innerhalb der Norm.
Zusätzlich wurden Kork-Proben mit Eindrücken vor Ort entnommen. Diese konnten durch eine einfache Reinigung ohne weiteres von anhaftenden Fasern und Schmutz befreit werden. Mikroskopische Überprüfungen zeigten keinerlei Beschädigungen der Lackoberfläche, sondern die Anhaftungen lagen nur innerhalb des aufgetragenen Einpflegemittels vor.
Auch die Überprüfung der Klebung zeigte keine stehenden Klebstoffriefen, sondern eine glatte, flach zusammengepresste Klebefläche an der Rückseite der Korkplatten.
Ursache - Filzgleiter müssen ausreichend groß sein
Die durchgeführten Prüfmaßnahmen haben ergeben, dass die Korkfläche in vollem Umfang nutzungs- und gebrauchstüchtig war und auch im Hinblick auf Eindrücke optisch nicht beeinträchtigt war. Die Eindrücke waren nur nach dem Beiseiteschieben von schweren Einrichtungsgegenständen erkennbar. Eine Mangelhaftigkeit der verlegten Korkparkettfläche war somit nicht festzustellen.
Die durchgeführten Materialprüfungen haben sowohl beim versiegelten und nicht versiegelten Kork ergeben, dass das Eindruckverhalten den Anforderungen der zurzeit geltenden Normen und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprach. Da in der verlegten Fläche auch keine größeren Eindrücke vorlagen, war auch keine Mangelhaftigkeit des verlegten Korkparketts festzustellen.
Die teils deutlich erkennbaren Eindrücke im Bereich von schwereren Einrichtungsgegenständen resultierten zum einen daraus, dass auf diesen überwiegend 20 x 40 mm, teils auch noch größeren quadratischen Holzaufstandsbereichen kleinformatige Filzgleiter mit Abmessungen von ca. 15 x 15mm angebracht wurden, die die Aufstandsbereiche deutlich verkleinerten und somit auch das Ausmaß der Eindrücke zwangsläufig vergrößerten.
Die Anordnung von Filzgleitern auf Standbeinen von dauerhaft nicht verschiebbaren Einrichtungsgegenständen ist zum einen nicht erforderlich und sollte zum anderen, wenn durchgeführt, dann jeweils auch in Größe der Aufstandsflächen dieser Standbeine erfolgen, damit eine größere Lastverteilung möglich ist.
Filzgleiter oder auch glatte Kunststoffstuhlgleiter sind als Schutz vor Verkratzungen des Belages, insbesondere bei verschiebbaren und ständig bewegten Aufstandsflächen von Einrichtungsgegenständen erforderlich. Man kann aber Bedenken haben, wenn feinkörniger spitzer Kontaktschmutz, wie z.B. feine Steinchen etc., die in Filzgleitern regelrecht festsitzen, dann schmirgelpapierähnlich die Oberfläche eines Korkparketts oder auch eines anderen Belages beschädigen. Glatte Kunststoffaufstandsflächen sind hier die besssere Alternative und führen in der Regel nicht zu solchen Erscheinungsbildern.
Im Gutachten wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Vergleich zu harten Belägen Korkbeläge einen deutlich geringeren Widerstand gegen Eindrücke aufweisen. Dafür weist der Korkbelag andere Vorzüge wie Wärme, Schall, Gehkomfort auf, welche diese Nachteile wieder aufwiegen. Eindrücke in Korkbelägen sind je nach Belastung und Aufstandsgewicht unvermeidbar und somit eine warentypische Eigenschaft, die nicht als Mangelhaftigkeit eingestuft werden kann.
Die feststellbare Klebrigkeit resultiert aus einem zu frühen Aufstellen der Einrichtungsgegenstände auf die noch nicht ausreichend abgetrocknete Einpflege. Die Klebrigkeit kann aber auch durch chemisch-physikalische Wechselwirkungen zwischen dem Klebesystem der Filzgleiter und der frischen Einpflege verursacht worden sein. Sie hat jedoch zu keinen Beschädigungen im Kork geführt.
Der Sachverständige empfiehlt dem Verleger in Verbindung mit der Übergabe der Reinigungs- und Pflegeanleitung auch auf ein erhöhtes Eindruckverhalten eines Naturkorkbelages hinzuweisen - insbesondere im Aufstandsbereich von schweren Einrichtungsgegenständen. Bei schweren Einrichtungsgegenständen mit kleinen Aufstandsflächen werden größere Lastverteilungsplatten angeraten.
Verantwortlichkeit - Bauherr sollte Filzgleiter ersetzen
Zusammenfassend konnte bei diesem Schadensfall vom Sachverständigen keine Verantwortlichkeit des Verlegers oder des Korkparkettmateriallieferanten festgestellt werden. Dem Bauherrn wurde empfohlen, die kleinen Filzgleiter unter den schweren Schränken gegen große Filzgleiter auszutauschen oder auch bei glatten, großen Aufstandsflächen vollständig wegzulassen.
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Der Autor:
Helmut Becker ist öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für das Bodenlegergewerbe.
IFF-Fußboden-Gutachter
Helmut Becker
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FussbodenTechnik 03/06
(Handwerk)