Türkei-Pauschalreisen
Rücktrittsrecht nach Teppichkauf
Nach Informationen des Bundesverbandes der Orientteppich-Sachverständigen, BSOT, haben deutsche Pauschalreise-Touristen, die beim Besuch einer Teppichmanufaktur oder eines Teppichbazars einen Teppich gekauft haben, ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Vorraussetzung für dieses Rücktrittsrechtes ist aber, dass der Besuch der Manufaktur oder des Bazars explizit Bestandteil der Pauschalreise war. In diesem Fall ist nämlich von einer durch den deutschen Reiseveranstalter organisierten Verkaufsveranstaltung auszugehen. Der Käufer kann ähnlich wie bei Haustürgeschäften oder Werbefahrten den Kauf widerrufen.
Es findet deutsches Recht Anwendung mit der Zuständigkeit deutscher Gerichte, da zwischen dem deutschen Reiseveranstalter und dem Geschäftsinhaber des Teppichanbieters in der Türkei Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestehen.
Es seien sogar Fälle bekannt, bei denen der Preis der Pauschalreise mit dem Besuch einer Teppichproduktionsstätte oder eines Teppichbazars niedriger ist, als die besagte Pauschalreise ohne diese Leistung, so der BSOT.
aus
Heimtex Orient 04/06
(Teppiche)