Handwerkerleistungen steuerlich absetzen


Seit Jahresbeginn 2006 können Privatpersonen Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat ein Merkblatt herausgegeben, das die Einzelheiten dieser neuen Regelung erklärt - im Internet unter www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik "Der aktuelle Tipp".

Die Informationsschrift erläutert, wie Privathaushalte Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung behandeln müssen: Privatpersonen können bis zu 20 % des Arbeitslohns aus einer Handwerkerrechnung in ihrer Steuererklärung angeben. Pro Jahr darf allerdings die Summe von 600 EUR pro Haushalt nicht überschritten werden. Nur die Aufwendungen für den Arbeitslohn (einschließlich der gesondert ausgewiesenen Fahrtkosten) und der hierauf entfallende Anteil der Mehrwertsteuer werden steuerlich berücksichtigt. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren fallen nicht darunter.
aus FussbodenTechnik 05/06 (Handwerk)