Vorsicht Falle: Leser fragen - Sachverständige antworten


"Bei einem normalen Birke-Fertigparkett mit Klicksystem stellte ich bei der Verlegung fest, dass bei unterschiedlichen Herstellungsnummern in den abgepackten Paketen ein Höhenunterschied von 2 mm - Übergang von Brett zu Brett - vorhanden ist. Laut Hersteller ist dies produktionsbedingt und zu akzeptieren - und kein Reklamationsgrund. Muss ich die 2 mm akzeptieren oder liegt dieser Höhenunterschied außerhalb der Norm?", fragt Marc Phillipps von Bau-Haus-Garten Service, Grevenbroich. "In jedem Fall erhalte ich hierdurch eine scharfe Putz- bzw. Schmutzkante, an der das Fertigparkett auch beim nebelfeuchten Wischen aufquellen kann."

Heinz Brehm (von der Handelskammer Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe): "Sofern vom Verkäufer auf die verschiedenen Herstellungschargen hingewiesen wurde (kann auch mit einem Preiszugeständnis verbunden sein) und ein gegebenes Einverständnis vorliegt, ist die Abnahme vollzogen. Das Risiko liegt dann beim Käufer. In einer gleich gelagerten Sache hat das Gericht entschieden, dass man beim Kauf von Wolle beispielsweise auf die Herstellungschargen und mögliche Unterschiede achten müsse. Dieses Wissen wird auch beim Kauf von anderen Produkten, die mit Herstellungsnummern versehen sind, vorausgesetzt.

Die EN-Norm 13489 Mehrschichtparkett lässt einen Höhenunterschied zwischen den Elementen von 0,2 mm zu. Im Normalfall ist eine Überschreitung der erlaubten Differenz von 0,2 mm ein Mangel. Bei der ersten Feststellung hätte die Verlegung eingestellt werden und sofort reklamiert werden müssen. Bei einer Akzeptanz von verschiedenen Herstellungschargen muss aber mit größeren Höhenunterschieden gerechnet werden. Diese sind dann auch hinzunehmen."
aus Parkett Magazin 05/06 (Bodenbeläge)