"Elastomultiester" in Textilkennzeichnungsgesetz aufgenommen
Vor kurzem wurde die Textilie "Elastomultiester" neu als Nr. 45 in die Anlage 1 des Textilkennzeichnungsgesetzes aufgenommen. Elastomultiester ist eine Faser aus zwei oder mehr chemisch verschiedenen linearen Makromolekülen. Zur Erinnerung: Alle in Deutschland in den Verkehr gebrachte Textilien müssen Angaben über Art und Anteil der verwendeten Rohstoffe gemäß Textilkennzeichnungsgesetz enthalten. Der Text des Gesetzes ist u.a. im BTE-Taschenbuch 2006 (ohne die aktuelle Erweiterung) und in der BTE-Fachdokumentation 'Sicher durch den Gesetzesdschungel - Rechtliche Bestimmungen und Empfehlungen für den Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel" enthalten.
aus
Haustex 12/06
(Fasern, Garne)