EU-Parlament beschließt einheitliche Textilkennzeichnung


Das Europäische Parlament hat eine neue Verordnung zur Etikettierung von Textilerzeugnissen beschlossen. Die voraussichtlich ab Spätsommer geltende Regelung ersetzt die nationalen Textilkennzeichnungsgesetze in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten und entspricht weitgehend dem aktuellen deutschen Gesetz. Neu ist die Verpflichtung, nicht-textile Produktbestandteile tierischen Ursprungs - also Leder und Pelz - im Etikett anzugeben. Gescheitert ist hingegen der Versuch, eine verpflichtende 'Made in"-Kennzeichnung von Textilprodukten durchzusetzen, die außerhalb der EU hergestellt wurden.

Nach Inkrafttreten der Verordnung gilt für den Handel mit Textilprodukten mit bisheriger Kennzeichnung eine Übergangsfrist von zwei Jahren; neue Produkte dürfen noch ein halbes Jahr mit alter Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden.
aus BTH Heimtex 06/11 (Handel)