Europäische Brandklassen-Normung
B 1 behält vorerst Gültigkeit
Mit der zunehmenden Verbreitung von Holzbauweise gewinnt auch die Brandschutzthematik an Bedeutung. Bei der Jahresversammlung des Verbandes der Deutschen Parkettindustrie in Würzburg gehörte ein Vortrag über das Brandverhalten von Holzfußböden unter Berücksichtigung der neuen europäischen Normung und über die Möglichkeiten aktueller Brandprüfungen zu den wichtigsten Beiträgen.
Der Referent Dr. Stefan P. Lehner von der Forschungs- und Material-Prüfungsanstalt des Otto-Graf-Instituts in Stuttgart berichtete u.a. über den Stand der Normungsarbeiten auf europäischer Ebene, bei denen die Parkettindustrie dank finnischer Intervention voraussichtlich einigermaßen akzeptable Ergebnisse erwarten darf. In Deutschland wird der Brandschutz u.a. durch die Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 geregelt, auf europäischer Ebene wird dies die künftige EN ISO 9239 - 1 (gegenwärtig noch prEN ISO 9239 - 1) übernehmen.
Die in Deutschland bisher geltende Regelung unterscheidet zwischen normal entflammbaren (B 2), schwer entflammbaren (B 1), nicht brennbaren (A2 / A1) und nicht brennbaren (A 1) Baustoffen. Nach der Versammlungsstättenverordnung sind beispielsweise für Fluchtwege Fußböden nach B1 zwingend gefordert. Wo diese Klassifizoierung bez. die entsprechenden Eigenschaften nicht nachgewiesen werden können, führt dies konsequent zur Entfernung des Fußbodens - ein Vorgang, der sich nach den Worten des Referenten in Berlin bereits häufiger ereignete.
Auf europäischer Ebene wird es künftig fünf Brandklassen geben: A und B für Fußböden, wobei hier eine Ofen- und Heizwertprüfung zugrunde gelegt wird, sowie C (entsprechend 10 kW/m
2), D (4,5 kW/m
2) und E (Pill test). Dazu Dr. Lehner, bezogen auf die geforderten 10 kW/m
2 für die C-Klassifizierung: "Das schafft kein Holzfußboden." Damit Holzfußböden dennoch nach EU-Norm klassifiziert werden können, wurde auf Betreiben der Finnen im Normungsausschuß die Klasse C Fl (speziell für Holzfußböden) geschaffen. Der Euro-Norm-Klasse B Fl (8 kW(m
2) - so betonte er - wird kein Holzfußboden entsprechen.
In Zukunft wird es wichtig sein, anstelle der deutschen B 1 die europäische C Fl zu erreichen. Zunächst aber bleiben - für eine Übergangszeit von zehn Jahren - die bisherigen Nachweise weiterhin gültig. Die Zwischenregelung für Fußböden nach DIN 4102 - 14 und DIN EN ISO 9239 - 1 übernimmt eine staatlich anerkannte Prüfstelle, die ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ausstellt.
Deutsche B 1 und europäische C 1 Fl stellen etwa gleich hohe Anforderungen. Geprüfte Produkte mit B 1-Bescheinigung dürfen demnach künftig das Ü-Zeichen und das CE-Zeichen tragen. Das Ü bedeutet Architekten und Bauherren, dass es sich um ein geprüftes und überwachtes Produkt gemäß EU-Norm handelt und in Fällen eingesetzt werden kann, wo eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich ist. Der CE-Vermerk sichert zu, dass das Produkt den geltenden technischen Regeln entspricht und für den freien Handel über europäische Grenzen hinaus zugelassen ist. Das CE-Zeichen hat somit die Funktion eines Passes für den Grenzübertritt, ist aber kein Verwendbarkeitsnachweis für spezielle Einsatzgebiete (beispielsweise im Brandschutzbereich). Weil sich Ü und CE in Deutschland nicht entsprechen, sind Doppelkennzeichnungen möglich.
Grundsätzlich liegen der Klassifizierung exakt definierte Anforderungen zugrunde. Zugrunde gelegt wird stets unbehandeltes "rohes" Massiv- oder Mehrschichtparkett.
Der Begriff Furnier bei Mehrschichtparkett gilt grundsätzlich und meinte eine Mindestdicke von 6 mm Decklage. Eine dünnere Decklage erreicht nicht einmal die E-Norm D (4,5 kW/m
2) und scheidet damit von vornherein aus. Bei Parkett mit werksseitigem Lackauftrag verringern bzw. verschlechtern sich die Werte hinsichtlich Brandresistenz.
Unklar ist bisher die Zukunft der deutschen DIN 4102 - Teil 4 und der DIN 208. Sie gehen bei Massivparkett - auch in versiegeltem Zustand - davon aus, dass ohne weiteren Nachweis die B 1-Klassifizierung gegeben ist. Ob dieser Standpunkt auch vom europäischen Normungsausschuss geteilt werden wird, erscheint derzeit fraglich. Beim Otto-Graf-Institut in Stuttgart wurden unter der Leitung von Dr. Lehner Untersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis fiel beispielsweise für Parkettriemen aus Roteiche mit 4,5 kW/m
2 vergleichsweise negativ aus. Dagegen schnitt Birke-Mehrschichtparkett ( 6 mm Auflage) mit knapp 9 kW/m
2 am besten ab. Esche, Kirsche und Ahorn sowie Eiche und Buche (gleichauf) belegten Plätze im Mittelfeld.
Auf den Verband der deutschen Parkettindustrie, in deren Bestreben es liegen muss, auch für Massivparkett (Stabparkett, Parkettriemen und Hochkantlamellen) die EU-Klassifizierung B Fl zu erreichen, kommt viel Arbeit zu, prophezeite Dr. Lehner. Er bekannte, "über der Arbeit zur Brandklassen-Normung weitgehend zu einem Europa-Skeptiker geworden" zu sein. Dass Regelungen auf europäischer Ebene in den meisten Bereichen nur "dem kleinsten gemeinsamen Nenner" entsprächen, sei unbefriedigend und der Sache nicht dienlich. Dass bei Holzfußböden schließlich eine vergleichsweise gute Regelung akzeptiert wurde, sei ausschließlich den Finnen zu verdanken, betonte Dr. Lehner.
aus
Parkett Magazin 04/01
(Normen)