Urteil: Prüf- und Hinweispflicht des Bodenlegers
Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einem Urteil zum Umfang der Prüf- und Hinweispflichten des Bodenlegers im Hinblick darauf geäußert, ob der Boden und die Wände des Bauwerks für die anzubringenden Fußleisten genügend ausgetrocknet sind. Im entschiedenen Fall war es zu einer Verformung der Fußbodenleisten u.a. infolge der rückseitig einwirkenden Feuchtigkeit aus der Wand gekommen. Das Gericht kommt in seinem Urteil - 11 U 93/04 vom 08.02.2006 - zu der Auffassung, dass für den Bodenleger eine Prüf- oder Hinweispflicht bezüglich der Anbringung der Sockelleisten bei Feuchtigkeit in der Wand bestanden hätte. Insofern haftete der Bauausführende für den entstandenen Schaden und trug zudem noch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Wortlaut des Urteils ist im Internet unter www.rechtscentrum.de/zivilrecht.htm in der Rubrik "Baurecht" unter dem Hyperlink "Prüfungs/Hinweispflicht" zu finden.
aus
FussbodenTechnik 01/07
(Handwerk)