Appell
Nicht zu vorsichtig "pflegekennzeichnen"
Köln - Die Pflegekennzeichnung ist zwar in Deutschland - im Gegensatz zur Textilkennzeichnung - nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch tragen rund 99 Prozent aller Textilien und Kleidungsstücke einen entsprechenden freiwilligen Hinweis in Form der bekannten und eingetragenen Pflege-Symbole der GINETEX.
Seit Jahren stellen Forschungslabore jedoch fast unverändert fest, dass allzu viele Textilien eine zu vorsichtige Pflegekennzeichnung tragen. Das heißt, die Textilien könnten eigentlich intensiver oder heißer gewaschen oder gebügelt werden als angegeben.
Im Extremfall wird sogar ohne sachlichen Grund ein totales Waschverbot bzw. ein Zwang zur chemischen Reinigung empfohlen. Hintergrund dieses so genannten "under-labelings": Die Vorstufen wollen sich auf diese Weise vor ersatzpflichtigen Schadenersatzansprüchen schützen, die durch Ausbluten oder Einlaufen bei der Wäsche hervorgerufen werden. Ist die vorgeschriebene Pflegeintensität gering, ist auch das Schadensrisiko minimal.
Für den Handel bedeuten schlechte Pflegeeigenschaften jedoch ein echtes Verkaufshindernis. Viele Kunden achten schließlich darauf, dass sie eine Textilie selbst waschen können und z.B. nicht in eine (teurere) Reinigung geben müssen. Im Zweifelsfall entscheiden sie sich deshalb oftmals gegen ein Pflege unfreundliches Kleidungsstück.
Der BTE appelliert deshalb an die Vorstufen des Handels - und dabei insbesondere an die Weber und Ausrüster der Stoffe - kein unbegründetes Under-Labeling zu betreiben. Schließlich kann es auch nicht in ihrem Interesse liegen, wenn aus ihren Stoffen gefertigte Kleidungsstücke wegen allzu geringen Pflegemöglichkeiten vom Endkunden nicht gekauft werden. Selbst ein leichtes Ansteigen der Reklamationsfälle als Folge von falscher Waschung dürfte durch die (späteren) Mehrverkäufe ausgeglichen werden.
aus
Haustex 05/07
(Haustextilien)