Zahlreiche Gewerke dürfen keinen Gebäudeenergiepass ausstellen
Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Energieeinsparverordnung (EnEV) gebilligt. Damit muss voraussichtlich noch in diesem Jahr jeder Immobilienbesitzer beim Verkauf oder beim Mieterwechsel einen Gebäudeenergiepass vorlegen können. Durch die Umsetzung der europäischen Verordnung erhofft man sich u.a. Impulse für den Renovierungsmarkt. Ausstellen dürfen den Gebäudeenergiepass neben Bautechnikern und anderen Ingenieuren nur Handwerksmeister mit einer entsprechenden Fortbildung aus den Gewerken der Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Installation und Heizungsbau sowie Schornsteinfeger.
Nicht ausstellungsberechtigt sind Tischler, Schreiner und andere Handwerker im Innenausbau wie die Gewerke im Fußbodenbau - zur Überraschung und zum Unmut des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH). "Unser Gewerk erfüllt die geforderten Qualifikationen zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises absolut", erklärte Hauptgeschäftsführerin Dr. Bettina Wehrisch.
So seien Tischler und Schreiner die ersten Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um Fertigung und Einbau von Fenstern gehe. Zudem hätten viele Handwerkskammern und Verbände bereits etliche Ausbauhandwerker zum Gebäudeenergieberater fortgebildet, um einem Engpass bei Inkrafttreten der Verordnung vorzubeugen. Der BHKH fordert deshalb, dass der Bundesrat die Gesetzesvorlage in der jetzigen Form ablehnt.
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FussbodenTechnik 03/07
(Handwerk)