Reduzierungsempfehlungen können zu Strafanzeigen führen


Bei der Glaubhaftmachung von Teilwertabschlägen werden vom Handel mitunter Reduzierungsempfehlungen der Lieferanten angeführt, die z.B. im Rahmen von Shop- oder Flächenverträgen gegeben werden. Da diese Vorgaben in der Regel bundesweit gelten, entfällt nämlich zumindest das Prüfer-Argument der "willkürlichen Reduzierung". Schließlich ist keinem Textilhändler zuzumuten, die regulären Preise für eine Marke zu halten, wenn alle Mitbewerber die Preise heruntersetzen. Dieses abgestimmte Reduzierungsverhalten könnte jedoch kartellrechtlich problematisch sein. Es erfüllt nämlich möglicherweise den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache und der Preisbeeinflussung und könnte damit Strafanzeigen nach sich ziehen. Aus kartellrechtlicher Sicht müssten solche Reduzierungsempfehlungen also ignoriert und zur Sicherheit vernichtet werden.
aus Haustex 05/11 (Handel)