Elektronisches Lastschriftverfahren
Politisches Ringen
Köln - Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) ist aktuell Streitpunkt sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen europäischen Bezahlmarktes (SEPA) gibt es innerhalb der EU Bestrebungen, das Ende für nationale Bezahlverfahren wie ELV von 2016 auf 2014 vorzuziehen. Der BTE und der Handelsverband Deutschland (HDE) plädieren dagegen für dessen unbefristete Zulassung, um einerseits einen funktionierenden Wettbewerb zu erhalten und andererseits ein - immer wieder notwendiges - Rückfallverfahren für Systemausfälle bei girocard usw. zu erhalten. Im Moment läuft die Entscheidungsfindung innerhalb der EU, mit endgültigen Entscheidungen ist im Herbst zu rechnen.
Auf nationaler Ebene ist nicht ELV als Zahlungssystem in der Diskussion, wohl aber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Speicherung und Weitergabe der Kundendaten - vor allem für den Fall nicht eingelöster Lastschriften. Datenschutz ist allerdings in Deutschland Ländersache, so dass trotz Bemühen des HDE bislang keine einheitliche Bewertung durch die zuständigen Datenschutzbeauftragten erreicht werden konnte. Mit Bayern, Hessen und NRW stehen allerdings drei Bundesländer, in denen große Netzbetreiber angesiedelt sind, einer praktikablen Handhabung der Datenschutzregelung bei ELV offen gegenüber.
aus
Haustex 06/11
(Handel)