Kundendaten

Einwilligung einholen


Köln - Bekanntlich dürfen seit dem 1. September 2009 Kundendaten nur noch abgespeichert werden, wenn der Kunde dem zugestimmt hat. Werden die Daten sogar an Dritte weitergegeben (z.B. für Gemeinschaftswerbung), muss der Kunde diesem - wie bei der Erlaubnis von Telefon- und E-Mail-Werbung - noch einmal separat zustimmen.

Bei Weitergabe der Daten z.B. an eine Druckerei oder einen Lettershop liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Da der Auftraggeber weiterhin für die Daten verantwortlich bleibt, muss ein solcher Auftrag schriftlich erteilt werden und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen.

Für vor dem 1. September 2009 erhobene Kundendaten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2012. Bis zu diesem Datum muss die Einwilligung des Kunden eingeholt werden, ansonsten kann der Datensatz nicht mehr verwendet werden. Da viele Unternehmen erfahrungsgemäß erst kurz vor dem Enddatum tätig werden und die Kunden dann mit solchen Anfragen vieler Unternehmen überschüttet werden dürften, empfiehlt sich ein entsprechendes Anschreiben noch in diesem Jahr.

Hinweis: Bei Werbebriefen oder im Katalogversand ist der Kunde stets auf seine Widerrufmöglichkeit hinzuweisen. Bei Verwendung von Miet- oder Kaufadressen muss zudem die Herkunft der Adressen für den Kunden erkennbar sein.
aus Haustex 06/11 (Handel)