Häufige Fragen zum Thema Kennzeichnungspflicht


Welche Bodenbeläge werden von der Kennzeichnungspflicht erfasst?

- CE: Textile und elastische sowie Laminatbodenbeläge nach DINEN14041, Parkett- und Holzfußböden nach DIN EN 14342 (seit 1. März 2010)
- Ü: alle vorgenannten Bodenbeläge bei Verwendung in Deutschland in Aufenthaltsräumen (seit Mitte 2010)


Woher können Handel und Handwerk die Informationen über die Konformität von Produkten erhalten?

- Über die Kennzeichnung der Ware, der Verpackung oder der Begleitdokumente
- Anfrage beim Lieferanten
- Nachfrage bei der im Kennzeichen genannten Prüf- und Zertifizierungsstelle


Macht es einen Unterschied, ob der betroffene Bodenbelag in ein privat oder gewerblich genutztes Objekt geliefert wird?

Nein, CE und Ü gelten unabhängig von der Nutzung.


Wie ist ein Bodenbelag richtlinienkonform zu kennzeichnen?

-Das CE-Kennzeichen muss auf der Verpackung (Kurzform) und auf technischen Spezifikationen, Mustern oder Katalogen u.ä. (Langform) angebracht sein.
-Das Ü-Kennzeichen muss an dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument angebracht sein.
aus BTH Heimtex 09/11 (Bodenbeläge)