Nachtrag zum Fachteil Räuchereiche (ParkettMagazin 4/2011)

Ergänzungen des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik

Das ParkettMagazin hat in seiner Ausgabe 4/2011 das Thema Räuchereiche umfangreich behandelt. Ergänzend herizu geben Bundesinnungsmeister Joachim Barth und ZVPF-Vorstand Peter Fend wichtige Hinweise.

Zu den drei Möglichkeiten des Räucherns

Das als zweite Möglichkeit beschriebene Verfahren wurde dem ParkettMagazin gegenüber offensichtlich als "Kernräucherung" bezeichnet. Das ist irreführend. Die Kernräucherung ist auch durch die erstgenannte Möglichkeit des Kammerräucherns erzielbar, setzt aber einen entsprechend langen Zeitraum voraus. Die zweite Möglichkeit wird richtigerweise Kesselräucherung genannt. Die dritte Möglichkeit (Baustellenräucherung) ist lediglich aus historischer Sicht nennenswert und weder mit den Arbeitsschutzbestimmungen noch mit dem Verbraucherschutz vereinbar, abgesehen von der Gefahr, Verfärbungen an anderweitigem Interieur zu verursachen. So kommentarlos mit den beiden gängigen Methoden gemeinsam genannt, könnte ein unbedarfter Leser auf die Idee kommen, danach zu verfahren.

Zur Rissbildung bei Fladerholz:

Solche Schäden sind uns und auch Dipl.-Ing. Wilhelm Schmidt (Innung Nordost) völlig unbekannt. Da das Räuchern nicht das Gefüge des Holzes beeinträchtigt, ist eine Rissbildung nicht plausibel.

Zur Holzfeuchtemessung von Räuchereiche/Konditionierung auf der Baustelle

Sinngemäß wird erläutert, dass eine Darr-Probe zur Feuchtebestimmung zu aufwändig sei und die Hersteller daher verlangen, dass der Verleger vor der Weiterverarbeitung die geräucherte Ware vor Ort konditioniert.

Dazu ist festzustellen, dass der Hersteller/Lieferant normgerecht getrocknetes Material anzuliefern hat. Hierfür ist er selbst verantwortlich und er hat diese Leistung zu erfüllen. Eine ersatzweise Konditionierung auf der Baustelle ist ebenso unsinnig wie unzumutbar.

Unter Konditionierung ist die Anpassung der Holzfeuchte an die vorhandene relative Luftfeuchte zu verstehen. Wer kontrolliert und reguliert die Baustellen-Luftfeuchte? Wer haftet bei Diebstahl des gelagerten Materials?

Vor allem aber: Wenn eine Anpassung der Feuchte erforderlich ist, geht es nie um eine geringe Abweichung von der normativ vorgeschriebenen Lieferfeuchte, denn die wäre vernachlässigbar, sondern um deutliche Abweichungen; und die bewirken Elementverformungen bis hin zu reklamationsfähigen Passungenauigkeiten.

Anmerkung: Konditionieren ist ein Vorgang, der in die Produktion gehört, niemals auf die Baustelle.

Auf der Baustelle kann aber ein Temperieren erforderlich werden, damit Holzfußböden und andere Bodenbeläge, die durch den Transport im Winter niedrige Temperaturen aufweisen, an die erforderliche Verlegetemperatur im Raum angepasst werden können.

Zur Rubrik "Darauf sollte der Parkettleger bei der Verlegung von Räuchereiche besonders achten"

In der Überschrift fehlt der Hinweis, dass für Räuchereiche-Parkett eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erforderlich ist, denn anderes Parkett darf er nicht verlegen.

Zur Holzfeuchte

Die normativ vorgeschriebene Holzfeuchte sollte sich der Parkettleger als eine zugesicherte Eigenschaft von Hersteller bestätigen lassen und bei der Auftragserteilung ausdrücklich fordern.

Zum Verhalten bei Auftreten starken Ammoniakgeruchs

Ist der Ammoniak-Restgehalt auch im Sinne der abZ ausreichend niedrig, sollte sich der Parkettleger dies als zugesicherte Eigenschaft vertraglich bestätigen lassen.

Hat der Hersteller sich strikt an die Vorschriften gehalten und seine Produktion dementsprechend überwacht, können keine starken Geruchsbelästigungen auftreten. Die abZ umfasst derzeit ohnehin nur Mehrschichtparkett gem. DIN EN 13489, so dass ggf. noch darauf hinzuweisen ist, das Massivparkett derzeit noch nicht von der abZ erfasst ist.

Zu Querkrümmungen

Passgenauigkeit und Querkrümmungen sind in jedem Fall ein Prüfkriterium für den sorgfältigen Parkettleger bei allen Parkett- und Holzarten und stellen keine typische Besonderheit bezüglich Räuchereiche dar, weswegen der Hinweis entfallen kann.

Zu Verfärbungen von sonstigen Einbauteilen

Auch hier gilt, dass bei Einhalten aller Bestimmungen Verfärbungen ausgeschlossen werden können.

Zum Abschatten großer Fensterfronten usw.

Diese Empfehlung gilt für alle Parkette in allen Holzarten und ist nicht spezifisch nur auf Räuchereiche-Parkett anzuwenden, weswegen sie irreführend sein kann.

Zur Versiegelung von Räuchereiche-Parkett

Kleber und Siegel sollten unter "Hilfsstoffe" für Räuchereiche zusammengefasst werden. Zu beachten ist hier, dass für die Oberflächenbehandlung ebenso wie die Klebung Herstellerempfehlungen eingeholt werden sollten.
aus Parkett Magazin 05/11 (Bodenbeläge)