Illegaler Holzhandel
Verschärfter Maßnahmenkatalog der EU
Am 15 Juni ist das Holzhandelssicherungsgesetzt in Kraft getreten. Es regelt die Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen (VPA) im Rahmen des EU-Aktionsplans FLEGT abgeschlossen haben. Derzeit betrifft das Ghana, Kamerun, die Republik Kongo, die Zentralafrikanische Republik, Liberia und Indonesien. Ab 2013 wird das Gesetz um die EU-Holzhandelsverordnung erweitert, die das illegale "Erstinverkehrbringen" von Holz und Holzprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt verbietet.
Der GD Holz begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, den Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag zu verschärfen. Seit einigen Jahren bereits ist der Verband im Besitz eines Code of Conducts, der kürzlich in der Satzung verankert wurde, und der die Absicht der Mitgliedsfirmen untermauert, ausschließlich legale Holzprodukte zu handeln. Der Branchenverband befürwortet die europäischen Bemühungen, weitere Abkommen mit Staaten abzuschließen, die für den deutschen Import eine wichtige Rolle spielen wie Russland oder Malaysia.
Ebenso setzt sich der GD Holz für einen weiterhin pragmatischen Geschäftsablauf des Holzimports ein. Die noch im Holzhandelssicherungsgesetz zu implementierende Holzhandelsverordnung darf hinsichtlich ihrer Bestimmungen über eine Sorgfaltspflicht für Erstinverkehrbringer nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand führen. Unter anderem auch deshalb bewirbt sich der GD Holz um die Position einer Monitoring Organization.
aus
Parkett Magazin 05/11
(Holz)