Jetzt Handeln: Nachrüstpflicht für Dachgeschossdecken endet Ende 2011

Chance auf mehr Umsatz

Laut EnEV 2009 müssen oberste Geschossdecken bis Jahresende gedämmt werden. Diese Frist liefert dem bodenlegenden Fachhandwerk beste Argumente, um mit seinen Kunden ins Gespräch zu kommen. FussbodenTechnik gibt einen Überblick über die rechtliche Grundlagen und stellt drei Dachbodenelemente vor, die eines gemeinsam haben: Eine völlig unkomplizierte Verlegung. Sie alle bieten am Boden tätigen Gewerken eine zusätzliche Einnahmequelle.


Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 schreibt in §10 eine Nachrüstpflicht für "bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume" vor. Bis zum 31. Dezember 2011 müssen diese so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(mK) nicht überschreitet. Diese Vorgabe gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Sanierungen, sobald mehr als 10% der Dachfläche erneuert werden.

Zielstellung des Gesetzgebers

Hintergrund ist das Bestreben des Gesetzgebers, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Etwa 20 % der Wärme in Wohnhäusern geht über den Dachbodenbereich verloren. Da lohnt es sich, besonders im Hinblick auf die stetig steigenden Energiepreise, über die energetische Modernisierung von Häusern nachzudenken. Eine einfache, unkompliziert durchzuführende und relativ preiswerte Maßnahme, die zudem eine merkliche Reduzierung des Heizenergiebedarfs mit sich bringt, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke. "Von allen energetischen Verbesserungsmöglichkeiten, die in einem Haus durchgeführt werden können, verzeichnet diese Maßnahme den besten Kosten-Nutzen-Effekt." so Fermacell Produktmanager José Ruiz.

Auch mit Ablauf der durch die EnEV gesetzten Frist ist nicht damit zu rechnen, dass sämtliche oberste Geschossdecken in Deutschland gedämmt sein werden.
Der Markt bleibt dem bodenlegenden Fachhandwerk also über den 31.12.2011 hinaus erhalten. Da die drei vorgestellten Dachbodenelemente trocken verlegt werden und die Maßnahme auch in bewohnten Gebäuden erfolgen kann, besteht damit auch weiterhin für Fachunternehmen die Chance, gerade in der auftragsschwachen Schlechtwetterperiode zusätzliche Erträge zu erwirtschaften.

Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecken werden von der KfW-Förderbank durch zinsgünstige Kredite unterstützt. Wichtig ist allerdings, dass die Antragstellung vor Ausführung der Baumaßnahme erfolgt.

So funktioniert die Verlegung

Die Montage ist einfach, Spezialwerkzeuge werden dabei nicht benötigt. Notwendig ist lediglich ein Fuchsschwanz oder eine Kreissäge, mit denen die Elemente passgenau zugeschnitten werden können.

Die Verarbeitung erfolgt von links nach rechts im schleppenden Verband. Um einen dichten Wandanschluss zu gewährleisten, wird für die erste Verlegereihe die überstehende Feder oder der Stufenfalz längsseitig abgesägt. Die Elemente werden anschließend ohne weitere Vorbereitungen auf dem vorhandenen Fußboden ausgelegt und dabei lediglich ineinander geschoben. Sie werden weder miteinander verklebt noch durch andere Befestigungsmittel miteinander verbunden. Ist das Ende einer Reihe erreicht, wird das jeweilige Endstück einfach mit dem Fuchsschwanz auf die passende Länge gekürzt. Das Reststück ist dann das erste Element für die nächste Reihe.

Bei der Verarbeitung ist darauf zu achten, dass ein Fugenversatz von mindestens 20 cm eingehalten wird. Kreuzfugen sind nicht zulässig. Um Wärmebrücken zu vermeiden, sollten offene Rand- und Anschlussfugen mit einem Montageschaum geschlossen werden.

Stabile soforf begehbare Fläche

Nach der Verlegung ist eine stabile, belastbare und sofort begehbare Bodenfläche entstanden. Sie kann ohne Probleme als Abstellfläche oder Trockenboden genutzt werden. Auch ein späterer Ausbau des Dachgeschosses und die Nutzung als Wohnraum wird durch die Dämmung mit Dachbodenelementen ermöglicht. Dazu kann die Fläche beispielsweise mit einer weiteren Lage Gipsfaserplatten verstärkt werden.
aus FussbodenTechnik 06/11 (Handwerk)