Textilkennzeichnung
Seit dem 27. September 2011 gibt es für die gesamte EU ein neues Textilkennzeichnungsrecht. Es unterscheidet sich inhaltlich kaum vom bisherigen Recht, präzisiert und definiert aber einige bislang nicht immer ganz klare Regeln. So wird jetzt zum Beispiel vorgeschrieben, dass die Textilkennzeichnung grundsätzlich in der offiziellen Sprache des Landes zu erfolgen hat, in dem das Produkt dem Verbraucher angeboten wird. Die wichtigste Änderung betrifft tierische Materialien wie Leder, Pelz, Federn oder Daunen, die bislang bei der Textilkennzeichnung außen vor blieben. Im gegebenen Fall muss zusätzlich zur Textilkennzeichnung der Hinweis "Enthält nicht textile Teile tierischen Ursprungs" auf dem Etikett aufgeführt werden. Neue Faserbezeichnungen enthält die EU-Verordnung nicht. Zukünftig soll das Verfahren zur Aufnahme neuer Bezeichnungen jedoch unkomplizierter sein.
aus
Haustex 12/11
(Handel)