Fachanwalt Andreas Hanfland informiert
Wenn ein sanierter Estrich Feuchtigkeit versteckt
Sachverhalt: Der Bodenleger B soll 1.200 m Linoleum in einer Realschule verlegen. Zuvor hat der Estrichleger mit der Sanierung des teilweise maroden Altestrichs begonnen. Er ließ sich dabei von einem großen Materialhersteller beraten. Der zementäre Altestrich wurde grundiert, die Ausbrüche sowie die gesamte Fläche erhielten eine ungefähr 2 cm dicke auf Calciumsulfatbasis basierende Estrichergänzung.
Der Bodenleger lässt unter Zuhilfenahme seines Verlegewerkstoffherstellers entsprechende Feuchtigkeitsprüfungen durchführen, ob die Estrichkonstruktion belegreif ist. Dabei wird eine CM-Prüfung über den gesamten Querschnitt der Estrichkonstruktion vorgenommen. Geprüft wird sowohl der neu aufgebrachte Calciumsulfatestrich als auch der Bestandsestrich. Es wird eine CM-Feuchtigkeit von 0,8 bis 0,9CM-% festgestellt, die den Bodenleger veranlasst, entsprechende Bedenken zur Belegreife der Bodenkonstruktion beim Bauherrn anzumelden. Dieser entgegnet, dass es nach Auskunft des Materialherstellers ausreichend sei, die Belegreife ausschließlich in der oberen, neu aufgebrachten Ausgleichsestrichschicht zu prüfen. Danach sei der Estrich belegreif.
Lösung: Die vorstehende Angabe des Bauherrn ist nur teilweise richtig, da große Hersteller derartiger Materialien erklären, dass eine Prüfung im oberen, neuen Ausgleichsestrichbereich dann ausreicht, wenn vor dem Auftragen der Grundierung die Altestrichkonstruktion auf ihre Belegreife hin überprüft worden ist. Da hierzu keine Angaben vorliegen, sollte sich der Bodenleger nicht darauf einlassen, die Belegreife ausschließlich an der neuen Konstruktion zu prüfen. Es ist schließlich nicht sicher, ob während der vorhergehenden Sanierungsarbeiten Feuchtigkeit in die Bestandsestrichkonstruktion eingedrungen ist.
Empfehlung: Bei der Sanierung von Bestandsestrichen mit neuen, dünnschichtigen Estrichmaterialien sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Bestandsestrichkonstruktion bei der Bauausführung nicht zusätzliche Feuchtigkeit aufgenommen hat. Aufschluss geben hier stichprobenartige Überprüfungen bis zum Untergrund.
Noch besser: Man sollte den Bauherrn ausdrücklich auf die Problematik hinweisen, um den Bedenken- und Hinweispflichten zu genügen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Estrichkonstruktion belegreif ist.
aus
FussbodenTechnik 01/12
(Recht)