US-Strafzoll

Chinesische Fußbodenhersteller müssen weiter zahlen


Für die amerikanische Holzfußbodenindustrie war der 9. November 2011 ein historisches Datum. Die Internationale amerikanische Handelskommission (ITC) entschied, ein Jahr nachdem amerikanische Hersteller von Mehrschichtböden eine Klage gegen unlauteren Wettbewerb chinesischer Billigimporte angestrengt hatten, dass die Chinesen weiterhin Antidumping-Strafen (AD) und Ausgleichzölle (CVD) für diese Ware zahlen müssen. Die Einspruchsfrist endete am 22. Dezember. Ein Ergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Die ITC-Verfügung hat rückwirkenden Charakter. Chinesische Produzenten können gezwungen werden, Ausgleichzoll für importierte Ware zu leisten, die bereits vor einem Jahr oder länger geliefert wurde. Hinzu kommt die sogenannte Antidumping-Strafe. Die Höhe beider Abgaben wurde vom Handelsministerium (DOC) im Oktober festgelegt. Unternehmen, die in Verhandlung mit den USA getreten waren, erhielten individuelle Raten. Die Zhejiang Layo Wood Industry muss insgesamt 3,97 %, die Samling Group 4,13 % und Fine Furniture muss 4,8 % Aufschlag leisten. Einzig der Hersteller Zhejiang Yuhua Timber konnte eine im US-Verständnis "faire" Preisgestaltung nachweisen und bleibt von Ausgleichzöllen verschont. 67 chinesische Sägewerke, die ebenfalls auf die Antidumping-Klage reagiert hatten, erhielten einen Aufschlag von 4,8 %. Alle Chinesen, die nicht mit den Amerikanern in Verbindung getreten waren, müssen künftig 58,84 % Zoll plus 26,73 % Antidumping-Strafe entrichten, wenn sie Mehrschichtfußböden in die USA exportieren wollen.

Die größte wirtschaftliche Unsicherheit für chinesische Hersteller ist die rückdatierte Wirkung. Amerikaner haben die uneingeschränkte Möglichkeit, chinesische Billigimporte beim Ministerium anzuzeigen. Dort wird geprüft, ob und seit welcher Zeit ein Vergehen gegen Importregeln besteht. Das Verfahren dauert allerdings gut anderthalb Jahre. Erst im April 2013 beispielsweise erfährt ein chinesischer Hersteller, wie viel Nachzahlungen er für seine bis 2011 gelieferten Importe leisten muss. Auch die Höhe der Strafen ist nicht fest, sondern verändert sich mit den üblichen Preisschwankungen im Markt.
aus Parkett Magazin 01/12 (Bodenbeläge)