Harry Timm und Rolf Bröder beim Estrichlegertag von Klarmann


Klarmann Bau-und Landmaschinen aus Seevetal lud bereits zum dritten Mal Estrichleger zum Estrichlegertag ein. Inhaber Dirk Klarmann und Niederlassungsleiter Uwe Wilpert begrüßten die Gäste, die im umfunktionierten Verkaufsraum saßen. Klarmanns Kunden kamen, um sich von namhaften Referenten über den Stand der Technik informieren zu lassen: Vom Sachverständigen Harry Timm und von Rolf Bröder, einem Baustellenpraktiker und Anwendungstechniker für Estrichförderer.

Harry Timm referierte über Estrichmängel aus Sicht eines Sachverständigen. Unter der Überschrift Baurecht wurde die Mangelfreiheit anschaulich behandelt. Sein Tipp: Estrichleger sollen Verträge mit genauer Beschaffenheitsvereinbarung festschreiben und sich dann auch genau daran halten. Außerdem solle sich der Estrichleger aus der Planung heraushalten. Dies sei Aufgabe des Architekten.

Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr war das Hauptthema des Pumpexperten Rolf Bröder. Anhand eines Fallbeispiels wurde gemeinsam besprochen, was notwendig ist, wenn man eine neue Estrichmaschine erworben hat. Dazu zählt eine Zertifizierung und das CE-Zeichen. Für die regelmäßigen Prüfungen der Estrichmaschine als Anhänger gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Misch- und Förderkessel wiederum muss gemäß der Druckbehälterverordnung im Zweijahres-Rhythmus geprüft werden. Dass die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als wichtigstes Regelwerk für den Maschineneinsatz gilt, war einigen Teilnehmern nicht klar.

Die Estrichleger nutzten in der Mittagspause die Gelegenheit, die Werkstatt von Klarmann zu besichtigen.
aus FussbodenTechnik 03/12 (Handel)