Kein Schadenersatz für Vorbesitzerin des Millionen-Kirman
Das Bild des persischen Kirman aus dem 17. Jahrhundert ging im April 2010 um die Welt und sorgte für viel Aufsehen: Das Auktionshaus Christies hatte den Teppich für die unglaubliche Summe von 7,2 Mio. EUR an einen anonymen Telefonbieter verkauft. Die Vorgeschichte zu dieser Rekordauktion ist ebenso sagenhaft, handelt von Fehleinschätzungen und Streit - und beschäftigte bis vor kurzem ein deutsches Gericht.
Im Jahr 2009 wurde der Vasenteppich aus Kirman von einem Augsburger Auktionator auf nur 900 EUR geschätzt, versteigert wurde er bei der Auktion in Augsburg für 19.700 EUR. Ein Betrag, mit dem die Erbin des Teppichs und der Auktionator zunächst hochzufrieden waren - bis das Exponat ein halbes Jahr später bei Christies für über 7 Millionen Euro versteigert wurde.
Die Erbin forderte von dem Augsburger Auktionshaus 350.000 EUR Schadenersatz, weil es den Wert des Teppich nicht erkannt hätte. Einen Betrag den Christies später als Schätzpreis angegeben hatte. Das Landgericht Augsburg wies Ende Januar 2012 die Schadenersatzklage ab. Der Auktionator hatte den Teppich eingehend geprüft und den Wert nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt. Was der Auktionator nicht wusste und was ihm laut Gericht auch nicht als Pflichtverletzung ausgelegt werden kann: Der Teppich befand sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939), die eine umfangreiche Sammlung persischer Knüpferzeugnisse zusammengetragen hatte - sicherlich ein Aspekt, der zum hohen Verkaufspreis bei Christies führte. Diese Herkunft sei, so das Gericht, für ein regionales Auktionshaus kaum herauszufinden gewesen, da sich der Teppich nicht in den üblichen Fachbüchern finde. Das Haus sei auch nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern sei ein Universalversteigerer.
Ein Defizit sah das Gericht zwar in der zu knappen Beschreibung von Qualität und Zustand des Teppichs im Versteigerungskatalog. Allerdings hätte auch eine ausführlichere Beschreibung oder die Festsetzung eines höheren Mindestgebots in Augsburg nicht unbedingt zu einem höheren Erlös geführt als die knapp 20.000 Euro.
aus
Carpet Magazin 02/12
(Teppiche)