Wettbewerbsverstoß: Facebook-Seite ohne Impressum
Bekanntlich muss jede Internet-Seite eines Unternehmens ein vollständiges Impressum enthalten, das u.a. die Adresse und den bzw. die Verantwortlichen aufführt. Jetzt hat bereits zum zweiten Mal ein Gericht entschieden, dass diese Verpflichtung auch für Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken gilt (Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 19. Oktober 2011, AZ 3-08 O 136/11). Im konkreten Fall wurde eine Facebook-Seite ohne Impressum als Wettbewerbsverstoß bewertet, da sie zu Marketingzwecken genutzt wurde.
aus
Haustex 02/12
(Recht)