Treppen gehören zum Fußboden

Von der Stufenhöhe bis zur Rutschsicherheit - alles geregelt

Treppen fallen sofort ins Auge und eine attraktive Treppe gehört zur Visitenkarte eines Hauses. Holz hat als Baumaterial für Treppen einen hohen Stellenwert. Manche Unternehmen haben sich ganz auf dieses Produkt spezialisiert. Tischler, Schreiner und eben auch Parkett- und Bodenleger gehören zu den Fachhandwerkern, die sich mit Treppen und Treppenrenovierung auskennen. Denn die Stufen sind letztlich nichts anderes als ein in die Höhe fortgeführter Fußboden. Das gilt besonders, wenn Boden und Treppen einheitlich wirken sollen.

Wer in Deutschland etwas bauen will - und sei es eine Treppe - braucht sich nicht zu sorgen, denn hierzulande ist alles geregelt. Für Treppen in Wohngebäuden gilt die DIN 18065. Diese Norm wurde im Jahr 2000 überarbeitet und legt die Grundsätze für die Sicherheit im deutschen Treppenverkehr fest, zum Beispiel durch Mindest- und Höchstmaße.

Zwei Begriffe beschreiben den bequemen Aufstieg. Der "Treppenauftritt" wird in der Lauflinie waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Vorderkante der folgenden Trittstufe gemessen. Hier geht es darum, ob der Fuß genügend Platz auf der Stufe findet. Treppenunterschnitte zählen nicht dazu. Die "Treppensteigung" ist ein Maß, das im Gehbereich lotrecht von der Oberkante der Trittfläche einer Stufe zur Oberkante der folgenden Stufe gemessen wird. Hier geht es um die Stufenhöhe. Die muss, laut Norm, in Wohnräumen mindestens 14 cm und darf höchstens 20 cm betragen. Grundlage dafür ist ein Schrittmaß von 59 bis 65 cm, im Mittel 63 cm. Beim Treppensteigen werden zwei Steigungen und ein Auftritt als Aufwand für einen Schritt gerechnet. Daraus ergibt sich bei zweimal 18 cm Steigung ein Auftritt von 27 cm. Als optimales Steigungsverhältnis gilt 17,5/29 cm.

Wer länderübergreifend tätig ist, muss beachten, dass die Vorschriften in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer nicht immer identisch sind. Aber sie bauen auf einer gemeinsamen Musterbauordnung auf. Von Bedeutung ist der Begriff "notwendige Treppe", weil sie im Brandfall die Flucht ermöglichen muss. Eine Definition gibt die Bayerische Bauordnung: "Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein." Niedersachsen erklärt: "Treppen müssen mindestens einen Handlauf haben. Notwendige Treppen müssen beiderseits Handläufe haben." Baden-Württemberg fordert für Rettungswege: "Der Ausgang muss mindestens so breit sein wie die zugehörigen notwendigen Treppen." Und in Nordrhein-Westfalen heißt es: "Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt." Entsprechendes gibt es mit Nuancen in anderen Bauordnungen. Wer also eine Treppe plant oder umbaut, sollte eine Blick in die zuständige Landesbauordnung werfen. Dann kann es an die Arbeit gehen. Unterstützung kommt von Leisten- und Profilherstellern, deren Produkte meistens bei einer fachgerechten Sanierung eingesetzt werden.
aus Parkett Magazin 03/12 (Bodenbeläge)