Abfallrecht

Beförderung von Bauabfällen erlaubnispflichtig


Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) teilt mit, dass Mitte des Jahres das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Kraft tritt. Dann wird die Beförderung von Bauabfällen erlaubnispflichtig. Voraussichtlich werden die Neuregelungen des Gesetzes auch Auswirkungen für Parkett- und Bodenlegerbetriebe haben. Seitens des Gesetzgebers wurde eine handwerkerfreundliche Umsetzung zugesagt. Es sei derzeit noch nicht absehbar, wie sich die neuen Vorschriften in der Praxis auswirken werden. Voraussichtlich werde es Übergangsfristen geben, so ZVPF-Geschäftsführer Edgar Leonhardt.
aus Parkett Magazin 03/12 (Handwerk)