Mindestlöhne für Maler bis 2013 festgeschrieben
Für das Malerhandwerk wird die Mindestlohnregelung vorerst bis zum 30. April 2013 fortgeschrieben Seit dem 1. Juli 2012 liegt die Vergütung im Tarifgebiet West einschließlich Berlin bei 12 EUR/Std. für Gesellen. Im Tarifgebiet Ost und für ungelernte Arbeitnehmer beträgt der Stundensatz 9,75 EUR.
Ende 2011 hatte das Bundesarbeitsministerium festgestellt, dass die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung haben.
aus
BTH Heimtex 07/12
(Handwerk)