Heinz-Dieter Altmann

Mangelhafte Bauwerksabdichtungen für über 10 % der Schäden verantwortlich

Über seine Erfahrungen mit Abdichtungen gegen Wasser berichtete der Sachverständige Heinz-Dieter Altmann Sein Fazit: Mit Wasser muss man im Neubau genauso rechnen wie bei der Renovierung. Verhindern ließen sich böse Überraschungen aber mit fachgerechter Planung und Ausführung.

Zum Abdichten eines Bauwerks gegen Feuchtigkeit zählen alle Maßnahmen, die deren schädigenden Einfluss auf die Bausubstanz und die Nutzbarkeit verhindern sollen. Laut einer Studie des Bauherrenschutzbundes treten fast 12% aller Schäden an Bauwerken auf, weil eine Bauwerksabdichtung fehlerhaft geplant oder ausgeführt wurde. Fast 40% dieser Schäden gehen auf fehlende Baugrunduntersuchungen zurück, berichtete der Sachverständige Heinz-Dieter Altmann auf der Verbandstagung in Kiel.

Entweder die Drainage funktio-niert nicht, sie fehlt ganz oder der Baugrund wurde falsch eingeschätzt. Altmann belegte seine Thesen mit zahlreichen Schadensfällen. Stellvertretend sei ein Schadensfall in der Nähe von Halle genannt. Dort wurde eine Reihenhausreihe an einem leicht ansteigenden Grundstück gebaut. Das über die Drainage abgeführte Wasser durfte nicht in die Kanalisation abgeleitet werden, so dass ein Versickerungsbereich notwendig wurde. Für die erste Reihenhausreihe war diese Drainage noch ausreichend, aber als die dritte Häuserreihe fertiggestellt war, versagte die Drainage und innerhalb der unterste Häuserreihe kam es zu Wasserschäden.

"Interessant ist an der Studie auch, dass 60% der Schäden auf Ausführungsfehler zurückgehen", berichtete Altmann. Dazu zählen Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik, Unkenntnis, nicht ernst genommene Prüf- und Hinweispflichten, vertragliche Vereinbarungen oder Nichtbeachtung von Warte- oder Trocknungszeiten. "Wenn man eine Bitumendickbeschichtung als Abdichtung einbaut, muss erst die erste Lage erhärten, bevor man die zweite aufträgt. Das wird aber häufig nicht gemacht", so die Erfahrung des Sachverständigen.
Warum abdichten?

Bauwerksabdichtungen spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Keller und Tiefgeschosse sowie Tunnel- und Brückenbauwerke vor Wasser zu schützen. Abdichtungen existieren aber auch für Flachdächer, Terrassen und Balkone sowie als Innenabdichtungen für Nassräume (Badezimmer oder Sauna). Die Regelwerke unterscheiden zwischen unterschiedlichen Beanspruchungsgraden. Je nach Bauteil kommen als Abdichtungsmaterial Bekleidungen, Sperrschichten oder Anstriche zur Anwendung. Besondere Probleme bereiten die Abdichtungen gegen aufsteigende Feuchte aus dem Erdreich. Das sind horizontale Abdichtungen der Bodenplatte und der Wände gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Erdreich sowie vertikale Wandabdichtungen gegen seitlich eindringendes Wasser aus dem Erdreich. Hier müsse vor allem Durchdringungen der Wände/ Wandabdichtung mit Kabeln und Rohren beachtet werden.

Wasser von außen

Die Abdichtung gegen Wasser ist in der DIN 18195 klar geregelt. Im Teil 2 "Stoffe" sind die Materialien aufgeführt, die man für Abdichtungen gegen Wasser von außen verwenden darf. Neu aufgenommen sind Stoffe für Verbundabdichtungen, sprich die streich- und spachtelbaren Abdichtungsstoffe. Altmanns Tipp: Wer die Abdichtungsnorm nicht einhält, verursacht nicht automatisch einen Mangel, aber er ist im Schadensfall beweispflichtig. Darum ist eine ausführliche Dokumentation grundsätzlich empfehlenswert.

Wasser von innen

Bei Wasser von innen gibt es drei große Gruppen: Abdichtungen von Bodenflächen in industriell und gewerblich genutzten Räumen. Das betrifft Hotel- und Krankenhausküchen, Molkereien, Fleischereien und andere Großobjekte. Die zweite Gruppe sind häusliche Bäder. Bei der dritten Gruppe handelt es sich um Abdichtungen bei Böden mit nicht planmäßig genutzten Bodenabläufen. Diese Bezeichnung bedeutet, dass es zum Bodenablauf kein Gefälle gibt. Die Zuordnung der Abdichtungsarten nach dieser Norm zu Wasserbeanspruchung und Bodenart ist in der DIN 18195 (Stand 2000) definiert.

Wasser im Neubau

Wasser im Neubau sieht man nicht, aber es ist trotzdem vorhanden, in Betondecken und in den Wänden. Wenn eine Betondecke sechs Monate alt ist, hat sie eine Feuchtigkeit von ungefähr 6 Masse% (so angenommen in der Wärmeschutznorm 4108). Die Gleichgewichtsfeuchte wird sich im Laufe von drei bis fünf Jahren bei ungefähr 1,8 Masse% einstellen. Das Gewicht lässt sich leicht errechnen: Die Decke ist 20cm dick. Multipliziert man 1 m Decke Rohdichte, dann ergibt sich ein Gewicht von 450kg. Wenn die 450kg 5% Wasser enthalten, so sind es 22,5 Liter Wasser in 1 m. Selbst wenn sich nach Jahren die Ausgleichsfeuchte bei 1,8% einstellt, sind immer noch gut 14 Liter Wasser pro m vorhanden. "Unter bestimmten Umständen kann ein Schutz vor Feuchte aus jungen Betondecken durchaus sinnvoll sein", untertrich Altmann. Er verwies auf die Estrichnorm, in der es heißt, dass man die Dämmschicht entsprechend schützen muss, falls es erforderlich ist.

Wasser bei der Renovierung

Bei der Sanierung ist unbedingt auf Anzeichen von Wasserbelastungen zu achten und, soweit erforderlich, mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Altmanns Tipp ist die Messung der relativen Luftfeuchtigkeit.

Wenn man 85% Luftfeuchtigkeit misst, dann hat auch eine Holzbalkendecke entsprechende Feuchtigkeiten aufgenommen. Wenn dann aber darunter eine Heizung in Betrieb genommen wird, dann wird sich das Parkett oder eine Spanplattenkonstruktion bewegen. Dann sind Maßnahmen notwendig, um das eigene Gewerk zu schützen.
aus Parkett Magazin 04/12 (Handwerk)