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Möbelhandel Im "Zoff mit den Behörden


Die Eröffnung neuer Möbelhäuser in Deutschland wird zum juristischen Kleinkrieg: Wie viele Leuchten, Teppiche oder Bratpfannen dürfen unters Möbeldach? Bisher galten zehn Prozent der gesamten Verkaufsfläche, aber nicht mehr als 2.500 qm - alles per Gesetz geregelt. Hintergrund: Schutz des innerstädtischen Fachhandels.

In Nordrhein-Westfalen ist es damit jetzt vorbei. Wie der Holzmann Verlag meldet, ist das alte Gesetz (LEPro 24a) bereits Ende 2011 ausgelaufen. Die bundesweite Beachtung ist der jetzt diskutierten Neuregelung gewiss, denn es geht um die erlaubten Flächen für die hart umkämpften Fachsortimente. Experten wollen mehr individuelle Gestaltungsfreiheit, die Obergrenze für zentrenrelevante Randsortimente ist nicht mehr zwingend bei 2.500 qm für ein einzelnes Haus bzw. bei 5.000 qm für einen großen Standort mit mehreren Häusern zu sehen. Außerdem sollen wichtige Sortimente, wie Haus- und Heimtextilien, Teppiche, Bettwaren und Leuchten landesweit nicht mehr als "Leitsortiment' vorgegeben werden.

Die Unterschiede in den Regelungen zwischen den Bundesländern sind enorm: XXXLutz wird im Juni in Freiburg einen neuen 25.000er mit einer nur 800 qm großen Fachsortiments-Abteilung eröffnen, Rieger muss in Esslingen seit Jahren mit nur 350 qm leben, was auch Sindelfingen bevorsteht. Und Segmüller droht in Bad Vilbel sogar mit Rückzug seines geplanten 45.000ers. Trotz der Veränderungen im Einkaufsverhalten der Verbraucher findet der weitaus größte Teil des Einzelhandels noch in den Läden, Fachmärkten und Kaufhäusern statt, sodass eine Steuerung der Standorte sinnvoll ist. Zur Klärung steht allerdings, ob die Steuerungswirkung durch die Landesplanung oder durch die Umsetzung von kommunalen Einzelhandelskonzepten erzielt wird.
aus Haustex 08/12 (Handel)