Neuware
Veränderte Textilkennzeichnung
Köln - Bekanntlich muss alle seit dem 8. Mai 2012 neu in den Handel kommende Ware nach dem neuen europäischen Textilkennzeichnungsrecht ausgezeichnet sein. Der BTE empfiehlt dem Handel, dies zumindest mit Stichproben zu überprüfen. Schließlich ist eine falsche Textilkennzeichnung ein Produktmangel, der grundsätzlich zur Reklamation berechtigt. Für Altware, die vor dem 8. Mai 2012 ausgeliefert wurde, bleibt dem Handel eine Abverkaufsfrist bis zum 9. November 2014.
Die wichtigste Änderung im neuen europäischen Textilkennzeichnungsrecht betrifft tierische Materialien wie Leder, Pelz, Federn oder Daunen, die bislang bei der Textilkennzeichnung außen vor blieben. In diesen Fällen muss nun zusätzlich zur Textilkennzeichnung der Hinweis 'Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" auf dem Etikett aufgeführt werden. Dies erfasst auch Applikationen oder das Lederfleckchen auf dem Bund vieler Jeans. Eine genaue Angabe des tierischen Produktes ist nicht vorgeschrieben, kann aber zusätzlich aufgeführt werden.
Hinweis: Die wichtigsten Bestimmungen des neuen europäischen Textilkennzeichnungsrechts sind im BTE-Taschenbuch 2012 abgedruckt. Es enthält auch die korrekte Auflistung aller Textilfasern. Durch einen Fehler der EU fehlte in der ersten Verordnung der Begriff 'Polyacryl", was kürzlich berichtigt wurde. Das BTE-Taschenbuch 2012 kann zum Preis von 20 Euro plus MwSt. und Versandkosten bezogen werden beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.bte.de. Mit den Besonderheiten der neuen Textilkennzeichnung beschäftigt sich am 28. August 2012 ein BTE-Intensiv-Seminar in Köln. Weitere Informationen im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstatlungen).
aus
Haustex 08/12
(Handel)