Ab 2013 schärfere Kontrollen bei Parkett und Holzfußböden


Im Frühjahr 2013 soll zeitgleich zur vollen Anwendbarkeit der EU-Holzhandelsverordnung das Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG) in aktualisierter Fassung in Kraft treten. Erfasst werden dann das gesamte, erstmals im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebrachte Holz und Holzprodukte - darunter auch Parkett und Holzfußböden. Hersteller, Importeure sowie Händler und Überwachungsorganisationen werden dann kontrolliert. Durchgeführt werden diese Kontrollen - soweit es Importe von Holz und Holzwerkstoffen aus Drittstaaten betrifft - durch Unternehmen im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Diese müssen ihrerseits von der EU zugelassen und vom BLE kontrolliert werden.

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) weist darauf hin, dass es derzeit noch keine Zulassungen für diese Kontrollunternehmen gibt.
aus BTH Heimtex 10/12 (Handel)