Jochen Michalik: Wenn die Zulassung fehlt ....
... können Sondergenehmigungen beim DIBt beantragt werden
Mit Sondergenehmigung kann aus Sicht des Parkettrestaurators Jochen Michalik jedes Produkt eingesetzt werden, selbst wenn es nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügt. Antragsteller müssen aber mit einem längeren Genehmigungszeitraum rechnen als bei der allgemeinen Zulassung, mindestens mit sechs Monaten. Dazu befragte ParkettMagazin den Sachverständigen im Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe.
ParkettMagazin: Haben Sie als Restaurator im Parkettlegerhandwerk bereits Erfahrungen mit DIBt-Sondergenehmigungen für einzelne Parkett-Produkte?Jochen Michalik: Seit der neuen Zulassungspflicht für Parkett und Holzfußböden nach DIN EN 14342 sowie für Beschichtungs-, Behandlungs- und Klebstoffe solcher Böden habe ich noch keinen Antrag auf Sondergenehmigung stellen müssen.
ParkettMagazin: Sie haben doch als Restaurator regelmäßig mit nicht mehr gebräuchlichen Produkten zu tun. Wie geht das ohne entsprechende Genehmigung?Michalek: Ich konnte Bauherren - auch öffentliche Auftraggeber - überzeugen, zugelassene Materialien zu verwenden. Dies wird in der Zukunft immer schwieriger werden, da bestimmte Produkte nicht wieder zugelassen werden oder wegen zu geringer Mengen eine Zulassung zu teuer wird. Es sind in der Regel die kleinen Materialien wie historische Klebstoffe, Wachse und Öle und Laugen für die Oberflächenbehandlung. Auch historische nachgebaute Nägel oder Schrauben können problematisch werden. Aber es gibt einige Hersteller, die im historischen Bereich die Vielzahl von möglichen Holzfußböden mit zugelassenen Produkten abdecken.
ParkettMagazin: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit auf Genehmigung und wie muss ein erfolgreicher Antrag begründet sein?Michalik: Dies ist sehr stark abhängig vom jeweiligen zuständigen Bundesland. Zuständig sind die obersten Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bundeslandes. Eine mögliche Genehmigung ist auf das jeweilige Bauvorhaben begrenzt. Es müssen Nachweise über das gewünschte Bauprodukt erbracht, umfassende Prüfungen durchgeführt werden. Aus meiner Sicht ist die Wahrscheinlichkeit, eine Zustimmung im Einzelfall zu erwirken, für einen einzelnen Handwerker oder Hersteller schwer zu realisierbar. Dies muss im Verbund mit dem Bauherrn, den Planern und den für bestimmte Objekte, z.B. historische Gebäude, zuständigen Behörden erfolgen und sollte bereits im Anfangsstadium der Planung der Baumaßnahmen erfolgen. Bestandsschutz vorhandenen Parketts allein ist nicht ausreichend für eine erfolgreiche Sondergenehmigung.
ParkettMagazin: Wie lange dauert es in der Regel bis zur Genehmigung?Michalik: Eine Zustimmung im Einzelfall wird mehrere Monate in Anspruch nehmen, mindestens sechs. Diese Zeit ist für notwendige Prüfungen und Antragsbearbeitung bei solchen Zulassungsverfahren notwendig.
aus
Parkett Magazin 05/12
(Bodenbeläge)