Kleiner Fehler - Großer Schaden

Schwarzer Teppichboden - Unterhaltsreinigung auch auf Treppen erforderlich

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um schwarze Randverfärbungen eines Teppichbodens, der auf einer Treppe verlegt wurde.

Bei der Sanierung eines historischen Kurstadthotels kamen Teppichbodenbeläge auf alten Eichenholztreppenstufen zum Einsatz. Zunächst entfernte der Verleger das alte Nadelvlies und die Kunststofftreppenkanten. Spachtelarbeiten oder Begradigungen der Treppenkanten erfolgten nicht. Nach dem Abschleifen der alten Klebstoffschichten schloss sich die Verklebung des Belages mit einem lösemittelfreien Kunstkautschukklebstoff an: Die Ausstattung der Laufflächen erfolgte mit einem ungefähr 1 m breiten roten Veloursteppichboden. Rechts und links angrenzend an die Holz- und Metalltreppenwangen klebte der Verleger einen hellbeigen einfarbigen, ca. 30cm breiten Teppichbodenstreifen als Fries.

Nach einer etwa einjährigen Nutzung zeigten sich mit zunehmender Intensität deutliche Schwarzverfärbungen des hellbeigen Teppichbodenfrieses. Besonders auffällig waren die Verfärbungen angrenzend an die Wangen der Tritt- und Setzstufen sowie an den Treppenkanten. Da die Reinigungskräfte des Hotels die Verfärbungen nicht stoppen oder neutralisieren konnten, kam es zu einer gutachterlichen Überprüfung.


Schaden: Deutliche Schwarzverfärbungen des Belages

Vor Ort konnte sich der Sachverständige von einer deutlichen Schwarzverfärbung des Belages überzeugen. Diese zeigte sich im hellbeigen Teppichfries an den Holztreppenwangen und unterhalb der Treppenkanten. Hier war der Teppichboden über die profilierten Holzvorderkanten hinweggeklebt worden. Die Dunkel- und Schwarzverfärbungen waren überwiegend 1 bis 2 cm, teilweise aber auch 5 bis 10cm breit. Besonders auffällig war, das der Teppichboden an den Schwarzverfärbungen hohl, abgelöst und aufgewölbt war.

Schälwiderstandsprüfungen ergaben, dass der Belag ausreichend verklebt worden war. Ungenügend war nicht nur die Arretierung des Teppichbodens, sondern auch die Untergrundvorbereitung. Da von der Treppe eine Unfallgefahr ausging, war eine Neuverklebung des Belages unausweichlich.

Die Ursachenforschung in Sachen Schwarzverfärbungen waren spannend: Zwischen den Eiche-Setzstufen der Treppe und den Auftrittsstufen in Richtung Treppenwangen gab es Spaltbildungen ab 2 mm, vielfach waren sie sogar 5 bis 7mm breit. In diesen Fugen und Ritzen befand sich fester und loser schwarzer Schmutz sowie feiner Staub. An Stellen ohne Spalten, Fugen und Ritzen gab es hingegen keine Schwarzverfärbungen.

Der Sachverständige führte Reinigungsversuche mit lauwarmen Wasser und mit Teppichvor- und Teppichgrundreiniger durch. Auf diese Art konnte er die Verschmutzungen bereits neutralisieren. Als Ursache ausgeschlossen werden konnte der so genannte Fogging-Effekt: Prüfmaßnahmen mit einem Mikroskop zeigten keine klumpigen klebrigen Substanzen, die ein Indiz dafür gewesen wären.
Ursache

Mangelhafte: Unterhaltsreinigung

Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass die Schwarzverfärbungen in erster Linie auf die mangelhafte Unterhaltsreinigung zurückzuführen sind. Den von hauseigenen Reinigungskräften durchgeführten Unterhaltsreinigungen fehlte es zumindest auf der Treppe an Intensität. Die Recherche ergab, dass die Treppe ausschließlich mit einem üblichen Staubsauger gereinigt wurde. Der in den Hotelzimmern eingesetzte Bürstsauger war für das Reinigen der Treppe zu groß.

Weitere Ursachen für den Schaden waren die ungenügende Untergrundvorbereitung bei der Teppichverlegung, die zu schwache Verklebung des Teppichbodens und die Spalten zwischen den Wangen und Trittstufen. Es sei Stand der Technik, solche Ritzen vor der Teppichbodenverlegung abzudichten.

Beim Begehen der Treppe kam es zu deutlichen Bewegungen in der Holzkonstruktion. Diese "Pumpbewegungen" bewirkten, dass der lose Feinstaub und Schmutz die Teppichbodenkonstruktion bis nach oben durchdringen konnte.

Da die Sanierungsmaßnahmen von einem Architekturbüro ausgeschrieben und begleitet worden war, hat der Sachverständige außerdem auf fehlende planerische Vorgaben aufmerksam gemacht.


Verantwortlichkeit: Bauseitige Unterhaltsreinigung und Bodenleger

Für die Schwarzverfärbungen des Belages war in erster Linie der Bauherr verantwortlich, da eine fachgerechte Unterhaltsreinigung den Schaden hätte verhindern können. Ein Teil der technischen Verantwortlichkeit betrifft aber auch den Bodenleger, der durch schlecht arretierte Teppichböden die Reinigungsmaßnahmen erschwerte. Zusätzlich versäumte er es, die Ritzen und Spalten an der Treppe zu verschließen.

Der Schadensfall zeigt, dass eine ordnungsgemäße Arbeitsvorbereitung nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere in Normen festgeschriebene Prüfungs- und Hinweispflichten müssen beachtet werden. Die ungenügende Klebung und die Schwarzverfärbungen hätten ganz einfach vermieden werden können.


Der Autor


Fußboden-Gutachter Helmut Becker ist öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge.

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aus FussbodenTechnik 06/12 (Handwerk)