Messgeräte
Flächenermittlung und Belegreife
Zwei Dinge sind für den Parkett- und Bodenleger entscheidend: wie viel Material muss er verlegen und ist der Untergrund vor Beginn der Arbeit trocken und geeignet? Zunächst also geht es um korrektes Aufmaß. Das ist wichtig für Angebot und spätere Abrechnung nach VOB. Schon das Oberlandesgericht Frankfurt argumentierte, dass ein Handwerker nach VOB abrechnen muss, wenn in einem Werkvertrag nach BGB vereinbart wurde, dass seine Arbeit im Ergebnis als prüfbar gelten soll.Viele Parkett- und Bodenleger, Holzhandwerker und Raumausstatter bieten heute einen oft kostenlosen Aufmaßservice an. Der Aufwand bleibt kalkulierbar, weil sich die Aufgabe mit Elektronik schnell und präzise erledigen lässt. Der Zollstock hat weitgehend ausgedient. Ein Lasermessgerät übernimmt seine Aufgabe. In Verbindung mit Pocket-PC oder Laptop werden die Daten erfasst, gespeichert und entweder noch vor Ort oder im Büro mit Bodenleger-Software in ein Aufmaßprotokoll eingefügt.
Belegreife festzustellen, ist nicht ganz so problemlos. Hier geht es darum, ob und wann die Arbeit beginnen kann. Gewährleistung spielt dabei eine gewichtige Rolle. Beugt sich der Handwerker dem zeitlichen Druck der Bauleitung? Wagt er das Risiko, dass Restfeuchte im Unterboden dem Oberbelag schaden könnte? Oder meldet er Bedenken an?
In jedem Fall braucht der Parkett- und Bodenleger stichhaltige Beweise. Die erhält er durch eigene Messungen der Restfeuchte im Estrich oder Beton. Zum schnellen Test kann er ein elektronisches Feuchtemessgerät nutzen. Das gibt einen guten ersten Eindruck der Gesamtsituation und vermittelt dem Handwerker, welche der in der Fläche verteilten Messstellen kritisch sind. Dann geht es an die Prüfung mit der CM-Methode. Die ist anerkannte Regel der Technik, seit die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB 2008 festgestellt hat: "Elektronische Feuchtigkeitsmessgeräte sind zur Vorprüfung von Feuchtegehalten von Estrichen sinnvoll. Allerdings sind sie nicht zur sicheren Bestimmung von Belegreife geeignet. Hierzu ist eine ordnungsgemäß durchgeführte CM-Messung erforderlich und in der Branche üblich."
Damals wurde gestritten, welche Messmethode und welche Geräte bessere Ergebnisse bringen. Das ParkettMagazin hat ausführlich darüber berichtet. Die Debatte ist nicht beendet, da elektronische Messinstrumente mit fortschreitender Entwicklung immer genauer werden. Das organisierte Handwerk und technische Spitzenverbände halten aber an der CM-Messung fest. Verankert ist das unter anderem in der gemeinsamen BEB/ZDB-Erklärung "CM-Messung" und der "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen".
aus
Parkett Magazin 06/12
(Handwerk)