Massive Räuchereiche
Zulassung mit Einschränkung
Nachdem bereits einige Mehrschichtparkette mit Decklamellen aus Räuchereiche eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhielten, gibt es jetzt im Markt auch zugelassenes massives Parkett aus Räuchereiche. Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) weist in einer Mitteilung an seine Mitglieder aber ausdrücklich darauf hin, dass die Zulassung des Instituts für Bautechnik (DIBt) dazu verpflichtet, ausschließlich die in den jeweiligen Zulassungsbescheiden genannten Produkte zur Oberflächenbehandlung einzusetzen.
Für unbehandeltes massives Parkett ist nach wie vor keine Zulassung vorgesehen. Dagegen ist für alle Mehrschichtparkette sowie werksseitig oberflächenbehandeltes Parkett in jedem Fall eine Zulassung erforderlich. Hierzu zählen mehrschichtige und massive Parkettelemente aus Räuchereiche bzw. mit Deckschichten aus Räuchereiche. Grundlage der Regelung ist die seit 1. Januar 2011 geltende Zulassungspflicht für Parkettfußböden. Die Pflicht zur Prüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gelte auch für die bei der Verlegung und Oberflächenbehandlung zum Einsatz vorgesehenen Hilfswerkstoffe.
Der ZVPF empfiehlt daher dringend, sich vom Hersteller oder Lieferanten entweder den Zulassungsbescheid, zumindest aber die Nummer und das Datum des Zulassungsbescheides des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vorlegen zu lassen. Des Weiteren weist der Zen-tralverband darauf hin, dass die Verpflichtung zur Verwendung ausschließlich zugelassener Systeme nicht nur im öffentlichen Baubereich, sondern in allen Bereichen neu verlegter Parkettfußböden gilt, also auch im privaten Wohnbereich. Dies könne auch durch einzelvertragliche Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden.
Der Zulassungsbescheid entbinde darüber hinaus nicht von der Verpflichtung zur Prüfung des angelieferten Materials. Dies könne jedoch nur mit den gängigen zur Verfügung stehenden Mitteln und Verfahren geschehen. ZVPF-Vorstandsmitglied Norbert Strehle betont in dem Zusammenhang, dass derzeit die Bestimmung der Materialfeuchte bei Räuchereiche mit elek-trischen Messsystemen nicht möglich ist.
In der Vergangenheit habe es zudem bei Zulassung massiven Parketts aus Räuchereiche wegen Emissionen von Ammoniak Schwierigkeiten gegeben. Ammoniak könne auch weiterhin den Einbau des Parketts verhindern. Werde nach dem Auspacken der Ware deutlicher Geruch dieses Stoffes wahrgenommen, sei es sehr wahrscheinlich, dass das Material zulässige Grenzwerte der Ammoniak-Emission übersteige und damit nicht eingesetzt werden sollte.
Für weitere Informationen stehen alle Vorstandsmitglieder des ZVPF sowie die Obermeister der angeschlossenen Innungen zur Verfügung.
aus
Parkett Magazin 06/12
(Bodenbeläge)