Importeure klagen gegen deutsche Marktregeln
Deutsches Ü-Zeichen strittig vor Gericht
Bauprodukte machen zwar 15 % der Wertschöpfung im EU-Bereich aus, haben aber nur 5 % Anteil am inneuropäischen Warenverkehr. Das sieht die Branche als Beleg für mangelnden Freihandel. Vor allem auf dem deutschen Markt haben Importeure von Baumaterialien aus dem Ausland Schwierigkeiten, ihre Ware abzusetzen. Das liege an den Vorgaben des neuen Ü-Zeichens. Weil das Hindernis auch Hersteller aus EU-Staaten betrifft, hat die Europäische Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zitiert. Die Anklage: Missachtung der Wettbewerbsregeln im harmonisierten EU-Markt.
Nationale deutsche Zertifikate und Regeln, die über das CE-Zeichen hinausgehen, sind ein Dorn im Auge aller, die Bauprodukte auf den deutschen Markt bringen wollen. Das gilt auch für Fußboden-Importeure. Zwar besitzt Deutschland, wie alle anderen EU-Länder, gemäß der Bauproduktrichtlinie 89/106/EEC das Recht, eigene Leistungskriterien für Baumaterialien aufzustellen, doch dürfen diese nicht den Marktzugang CE-gekennzeichneter Produkte behindern. Das bestätigt eine jüngere EU-Richtlinie unter der Bezeichnung 305/2011/EU.
In der vergangenen Auseinandersetzung mit der EU-Kommission hat die deutsche Seite die Notwendigkeit der Bauregelliste mit dem Ü-Zeichen für bestimmte Bauprodukte stets verteidigt. Die Klage der Kommission bezieht sich nun zunächst auf Türen, Tore und Dämmstoffe. Weil aber auch andere Produkte, wie Holzfußböden, einen harmonisierten Standard in der EU besitzen, stehen weitere Beschwerden an. In jedem Fall dürfte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes das gesamte System der Bauregellisten beeinflussen.
aus
Parkett im Holzhandel 06/12
(Bodenbeläge)