ZVPF

Protokoll zum Belegreifheizen von Estrichen


Beheizte Fußbodenkonstruktionen müssen vor Verlegung von Parkett belegreif geheizt werden entsprechend den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV in der VOB/C DIN 18356 Parkettarbeiten 3.1.3.

Peter Fendt, stellvertender Bundesinnungsmeister im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass maßgeblichen Protokolle dazu in der Fachinformation Schnittstellenkoordination enthalten sind. Die Fachinformation Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten (Ausgabe Mai 2011) wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden ZVPF, BEB, ZVSHK, EPLF, IVK und BVF herausgegeben.

Für das fachlich einwandfreie Belegreifheizen müsse das Protokoll P7 "Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs" beachtet werden. Immer wieder sei festzustellen, dass Parkett- und Bodenlegern als Aufheizprotokoll das Protokoll P2 "Protokoll zum Funktionsheizen als Funktionsprüfung für Rohrsysteme auf Dämmplatten im Nassestrich" vorgelegt werde oder Aufheizprotokolle ähnlichen Inhalts.

Der Kommentar zur ATV VOB/C DIN 18356 Parkettarbeiten von Barth, Schmidt, Strehle führt hierzu aus: Die Messung des Restfeuchtegehalts darf erst dann ausgeführt werden, wenn Maßnahmen des Belegreifheizens ordnungsgemäß ausgeführt und anhand des Protokolls zum Belegreifheizen überprüft wurden. Das entsprechende Protokoll gibt es auch unter www.beb-online.de-belegreifheizen im Internet.
aus Parkett Magazin 01/13 (Handwerk)