Tipps für Handwerkskollegen

Verhalten gegenüber Sachverständigen

Wer auf einen Sachverständigen trifft oder ihn einschaltet, sollte gewisse Verhaltensregeln beachten. Manfred Weber, selbst Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und das Bodenlegergewerbe, hat dazu einige Tipps für seine Handwerkskollegen.

Gutachten sollen bei Streitfällen zwischen Auftraggeber und -nehmer den Streitgegenstand klären. Doch wie positioniert sich der Sachverständige, der das Gutachten verfasst? Er hat in der Regel wirtschaftliche Beziehungen zu einer Partei oder er vertritt die Interessen in einer Organisation, beispielsweise als Obermeister. Es können Freundschaften oder Feindschaften bestehen, die eine Parteilichkeit begünstigen. Daher rät Parkettlegermeister und Gutachter Manfred Weber, zunächst zu prüfen, ob der Sachverständige als befangen eingeschätzt werden kann.

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter, nicht unabhängiger Urteilsfähigkeit einer Person bezeichnet. Befangenheit liegt bereits vor, wenn es nur Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit eines Entscheidungsträgers gibt.

Außerdem sollte laut Weber geprüft werden, ob der Sachverständige auch die notwendigen Fachkenntnisse besitzt. Informationen dazu gibt es im Internet, bei der Handwerkskammer, der Innung oder in Sachverständigen-Datenbanken. Wer es mit einem Sachverständigen zu tun hat, sollte sich auch dessen Ausweis zeigen lassen. In dem steht drin, für welches Fachgebiet die Bestellung gilt. Weiterhin kann geprüft werden, ob der Rechtsanwalt, der den Sachverständigen oft begleitet, ebenfalls über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt und ob der Rechtsweg überhaupt sinnvoll ist.

Bei Ortsterminen mit Sachverständigen sollten laut Weber Verhaltensregeln eingehalten werden. Der Handwerker sollte dazu möglichst vollständige Unterlagen mitnehmen wie Angebote, Rechnungen, Lieferscheine oder Aufträge und gegebenenfalls zuvor mit seinem Rechtsbeistand die Sachlage erörtern. Sachverhalte sollten nach Aufforderung klar und deutlich wiedergegeben werden. Wer selbst Unklarheiten habe, könne sie durch Nachfrage klären. Emotionen sollten wenn möglich unterdrückt werden. Weber rät, nur sachliche Argumente vorzubringen und nie Persönliches einzubringen.

Während des Ortstermins sollte nicht versucht werden, den Sachverständigen zu beeinflussen oder gar in Frage zu stellen. Sinnvoll sei, das Gutachten abzuwarten und dann zu entscheiden, welcher Weg eingeschlagen werden kann, gegebenenfalls gemeinsam mit einem Rechtsbeistand. Unter
Umständen lohnt es sich, fachlichen Rat eines weiteren Sachverständigen einzuholen. Zudem sei von Vorteil, eigenständig Ausarbeitungen anzufertigen und eigene Erkundigungen durchzuführen.
aus Parkett Magazin 02/13 (Handwerk)