Textilindustrie scheitert vorerst mit Klage gegen EEG-Umlage
Der Kampf von drei mittelständischen Textilfirmen gegen steigende Energiekosten durch die Ökostromumlage ist zunächst gescheitert, geht aber weiter. Exemplarisch hatten Vowalon Beschichtung aus dem vogtländischen Treuen, die Spinnerei Uhingen in Baden-Württemberg und Textilveredler Drechsel aus Selb in Bayern gegen die Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG geklagt; die Umlage sei verfassungswidrig. Nach Bochum und Stuttgart hat jetzt auch das Landgericht Chemnitz die Klage abgewiesen. Alle drei Firmen wollen Berufung vor dem jeweiligen Oberlandesgericht einlegen und notfalls bis vor das Bundesverfassunsgericht nach Karlsruhe ziehen.
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unterstützt die Klagen und verweist auf ein Urteil aus dem Jahr 1994. Damals ging es um den sogenannten Kohlepfennig. Dieser Aufschlag auf den Strompreis war zur Subventionierung des Steinkohleabbaus eingeführt worden. Das BVG sah darin eine unzulässige Sonderabgabe.
Im Gegensatz dazu bezeichnet das Chemnitzer Urteil die EEG-Umlage als eine 'noch zulässige Preisregelung". Sie diene zur Finanzierung der festgeschriebenen Vergütung für Ökostrom. Es sei legitim, dass der Staat zur Erreichung politischer Ziele wie der Energiewende Bedingungen festlege. Preisregulierungen wie die EEG-Umlage gebe es auch in anderen Bereichen, beispielsweise Mindestvergütungen im Arbeitsrecht.
In diesem Jahr ist die EEG-Umlage für die Mehrheit der deutschen Stromkunden von rund 3,6 auf 5,3 Cent/KWh gestiegen. Für Vowalon bedeutet das Mehrkosten von über 250.000 EUR. Für Energie-Großverbraucher gibt es dagegen Sonderregelungen.
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BTH Heimtex 04/13
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