Abgasreduzierung beim Betrieb von benzinbetriebenen Glättmaschinen

BG Bau fördert Katalysatoren an Glättmaschinen

Glättmaschinen werden sowohl im Industrie- als auch im Wohnungsbau eingesetzt, um die Oberfläche von Beton, Estrich oder anderen mineralischen Böden zu vergüten. Unfälle und Arbeitsplatzmessungen belegen die hohe Gefährdung der Beschäftigten durch Abgase. Die BG Bau fördert ab sofort Katalysatoren, um Kohlenmonoxid in den Abgasen wirksam zu reduzieren.

Werden Glättmaschinen mit benzinbetriebenen Motoren eingesetzt, entstehen Abgase, die Kohlenmonoxid (CO) enthalten. Die Konzentration von Kohlenmonoxid bei Glättarbeiten in Räumen oder in Hallen, die ganz oder teilweise geschlossen sind, kann so hoch sein, dass akute Vergiftungsgefahr besteht. Diese Abgase belasten nicht nur die Bediener dieser Geräte, sondern auch andere Personen, die sich auf der Baustelle aufhalten.

Belastung durch Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid (CO) ist farb-, geruch- und geschmacklos und wird somit durch den Menschen nicht wahrgenommen. Es ist nur etwas leichter als Luft und umhüllt den Bediener der Maschine, insbesondere bei gemäßigter Fortbewegung, wie eine Gasglocke. CO verdrängt den Sauerstoff im Blut und führt zunächst zu Kopfschmerzen und Übelkeit. Schilderungen von Beschäftigten auf Baustellen über Schwindel und Unwohlsein, sowie Unfälle bestätigen dies.

Bei hohen Konzentrationen kann CO zu neurologischen Schäden wie zum Versagen des Antriebes und zu Koordinationsschwierigkeiten bis hin zur Bewusstlosigkeit und bei über 50% CO im Blut sogar zum Tod führen. Bei kurz andauernder Vergiftung kommt es zur raschen Genesung, sofern dem Beschäftigten Sauerstoff zugeführt wird. CO-Belastungen über einen längeren Zeitraum können Folgeschäden wie Gedächtnis- und Sprachstörungen, Persönlichkeitsveränderungen und Störungen der Reizleitung des Herzens hervorrufen.

Für Kohlenmonoxid gibt es einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 35 mg/m, der während einer Arbeitsschicht von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Neben dem AGW gibt es für CO auch einen Kurzzeitwert (KZW) von 70mg/m, der ebenfalls einzuhalten ist. Messungen bei Glättarbeiten in Räumen und Hallen zeigen, dass beim Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen ohne Katalysator sehr hohe CO-Expositionen auftreten, das Fünffache des Arbeitsplatzgrenzwertes. Dies gilt selbst für sehr große Hallen mit weitgehend offenen Seiten. Benzinbetriebene Glättmaschinen dürfen aufgrund der sehr hohen CO-Belastungen nicht in Räumen und Hallen eingesetzt werden.

Kohlenmonoxid-Reduzierung

Natürliche Lüftung durch das Öffnen von z.B. Fenstern oder Türen reicht auf keinen Fall aus, um eine ausreichende CO-Reduzierung zu bewirken. Lüftungstechnischen Maßnahmen sind wegen der Rissbildung im Beton bzw. Estrich durch eine zu schnelle Trocknung nicht zu empfehlen, da im Zuge des Abbindeprozesses ein punktuell sehr starker Luftzug zu Schwindrissen führen kann. Eine Absaugung der Abgase direkt am Auspuff ist nicht praxisgerecht, da ein Schlauch die Arbeit behindert und nur sehr schwer mitgeführt werden kann.

Einfachflügelglätter können auch mit Elektroantrieb eingesetzt werden. Allerdings setzen die Betriebe diesen Antrieb wegen der Elektrokabel nur ungern in Hallen ein.

Eine Reduzierung der CO-Konzentration von benzinbetriebenen Glättmaschinen bringen ungeregelte Katalysatoren, die am Ende der Abgasanlage montiert werden. Entweder werden die Maschinen mit einem Katalysator nachgerüstet oder sie werden direkt beim Glättmaschinen-Hersteller mit einem Katalysator gekauft.

Werden benzinbetriebene Glättmaschinen mit Katalysator in Hallen mit Höhen über 5 m eingesetzt, liegen die CO-Konzentrationen im Bereich des Arbeitsplatzgrenzwertes und Kurzzeitwertes. Auch beim Einsatz von gasbetriebenen Glättmaschinen werden die Grenzwerte eingehalten. Alle hier aufgeführten Messdaten sind ausführlich in der Expositionsbeschreibung "Einsatz von Flügelglättern" nachzulesen http://goo.gl/c0Cil.

Um Katalysatoren an benzinbetriebenen Glättmaschinen den Durchbruch in der Praxis zu ermöglichen, fördert die BG BAU die Anschaffung von Glättmaschinen mit Katalysator bzw. die Nachrüstung mit Katalysatoren mit 50 % der Umbaukosten, maximal 250 EUR. Jeder Mitgliedsbetrieb der BG Bau kann jährlich mindestens 750 EUR Förderung erhalten, also für mindestens drei Katalysatoren. Informationen über die Fördervoraussetzungen und eine Liste der Anbieter bzw. Nachrüster von Glättmaschinen mit Katalysator finden Sie im Internet unter dem Kurzlink http://goo.gl/8RdLA oder unter http://www.bgbau.de/praev/anreizsysteme/katalog-der-foerderwuerdigen-massnahmen/nachruestung-von-estrich-und-betonglaettern.

Benzinbetriebene Flügelglätter mit Katalysator sind für den Einsatz in Hallen mit Höhen über 5m geeignet. Bei Glättarbeiten in Räumen wird der Arbeitsplatzgrenzwert von Kohlenmonoxid überschritten, hier sind Elektroglättmaschinen zu verwenden.


BEB begrüßt Aktivitäten der BG Bau


Der Bundesverband Estrich und Belag (BEB), der die umsatzstärksten Betriebe der Branche vertritt, engagiert sich bereits seit Jahren zum Thema der CO-Belastungen beim Einsatz von benzinbetriebenen Estrichglättern. Maßgeblich an dieser Diskussion waren vor rund zehn Jahren insbesondere die BEB-Arbeitskreise "Betonböden" und "Zementgebundene Industrie-Estriche" beteiligt. Zur dieser Zeit hat es gelegentliche Unzulänglichkeiten beim Einsatz der Maschinen in Bezug auf die mögliche Gefährdung der Beschäftigten in geschlossenen Räumen gegeben.

Im Rahmen der damaligen Initiative "Neue Qualität der Arbeit (INQA)" wurde die Thematik seitens der Bauberufsgenossenschaft im Schulterschluss mit dem Bundesverband Estrich und Belag angegangen. Es bestand insbesondere auch das Problem, dass die Maschinenhersteller auf der Angebotsseite leider wenig bereit waren, entsprechende Estrichglätter mit Katalysatoren am Markt bereit zu stellen. Zwischenzeitlich hat sich aber anscheinend ein Wandel bei den Maschinenherstellern in Bezug auf das Angebot von Katalysatoren bei Estrichglättern vollzogen.

Insofern ist es begrüßungswert, dass die Berufsgenossenschaft nun im Rahmen der Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation die Thematik nochmals aufgegriffen hat, um den Betrieben ein finanzielles Anreizsystem für die Nachrüstung bzw. auch für den Neukauf von Estrichglättern mit Katalysatoren zu bieten. Die Nutzung dieser Möglichkeit in der Praxis wird sicherlich auch entscheidend mit davon abhängen, dass die Förderhöhen tatsächlich einen Anreiz bieten und dass das Durchführungs- und Antragsverfahren für die Fördermaßnahme nicht zu verwaltungsaufwendig wird. Der Bundesverband begrüßt die derzeitigen Aktivitäten der Bauberufsgenossenschaft und sieht hierin eine sinnvolle Präventivmaßnahme für die Beschäftigten der Branche.
aus FussbodenTechnik 03/13 (Handwerk)