Neue Biozid-Verordnung


Am 1. September 2013 tritt die neue EU-Biozidverordnung in Kraft. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten und ersetzt die bis dahin geltende Biozid-Produkte-Richtlinie. Durch die neue Verordnung kommt es zu einer Ausweitung des Anwendungsbereiches. Mit Biozid-Produkten lediglich behandelte Waren werden nunmehr ebenfalls von der Biozid-Verordnung erfasst. Produkte wie Textilien, aber auch Lacke, Farben und Co., die antimikrobiell oder gegen Schädlinge ausgerüstet sind, müssen dann entsprechend gekennzeichnet werden. Zusätzlich ist kenntlich zu machen, wenn es sich bei den eingesetzten Substanzen um Nanomaterialien handelt.
aus Haustex 06/13 (Handel)