BauPVO
CE-Kennzeichnung bindend für genormte Bauprodukte
Seit 1. Juli ist die neue europäische Bauprodukteverordnung (BauPVo) bindend. Sie löste die Bauprodukterichtlinie ab. Jetzt müssen genormte Bauprodukte ein gültiges CE-Zeichen tragen. Dazu gehört eine vom Hersteller hinterlegte aktuelle Leistungserklärung.
Grundsätzlich ist das CE-Zeichen nur für genormte Produkte notwendig. In den europäischen Normen ist festgelegt, für welche Produkte welche Angaben in der CE-Kennzeichnung vorgenommen werden müssen. Die zugrunde liegende Norm ist die EN 13986 für Bauprodukte.
Darin ist festgelegt, ob Angaben vom Hersteller selbst oder von anderer Seite kommen dürfen oder ob ein Prüf- bzw. Überwachungsinstitut beauftragt werden muss. Die Art der Prüfungen und der Überwachung wird als Systemprüfung bezeichnet. Das niedrigste System hat die Nummer 3 - gleichbedeutend mit einer einzelnen Prüfung. Das könnte die Einordnung in eine Brandklasse sein.
Die CE-Kennzeichnung muss am Produkt angebracht werden. Alternativen sind nur erlaubt, wenn es nicht anders möglich ist. Zulässig ist daher auch die CE-Kennzeichnung auf Etiketten oder Anhänger an der Ware, in Begleitdokumenten wie Verlegeanweisung oder technischem Datenblatt sowie in kaufmännischen Dokumenten wie Rechnung oder Lieferschein. Bei der Kennzeichnung muss das Prüfinstitut genannt oder durch eine vierstellige Nummer bezeichnet worden sein.
Leistungserklärung zum CE-Zeichen
Die so genannte Leistungserklärung (LE) ersetzt die ehemalige EU-Konformitätserklärung und erhält einen eindeutigen Kenncode. Dadurch werden Produkt und Produktanforderungen eindeutig zugeordnet. Jede LE darf eine ganze Gruppe von Produkten enthalten und jede Gruppe muss geprüft worden sein. Die Leistungserklärung muss jedem Käufer eines Produktes ausgehändigt werden und eine Unterschrift tragen. Die ist auch als Mail erlaubt, muss dann allerdings eingescannt werden. LE und CE-Kennzeichnung müssen zudem in der Sprache des Verwendungslandes verfasst worden sein.
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Parkett im Holzhandel 04/13
(Normen)