Hauptverband der Deutschen Holzindustrie
"Bambusboden ist kein Parkett"
Welcher Boden darf sich Parkett nennen? Streit darüber gab und gibt es in der Fußbodenbranche immer wieder. In der Vergangenheit ärgerte sich die Konkurrenz über den Begriff "Laminatparkett", jetzt ist der Bambusboden ins Visier geraten. "Fußbodenbeläge aus Bambus werden fälschlicher Weise oft als Parkett bezeichnet. Diese Bodenbeläge bestehen allerdings aus einem Gras und nicht aus Holz", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH), Dirk-Uwe Klaas.
Verbieten kann allerdings derzeit niemand den Bambuslieferanten, ihre Erzeugnisse als Parkett anzubieten. Eine Norm gibt es nämlich nicht. Noch nicht, denn seit kurzem beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene mit diesen Produkten und will für Klarheit sorgen.
Hintergrund der Aktivitäten ist fraglos der Kampf um Marktanteile. Ausgefochten wird er mit verschiedenen Argumenten. Grundsätzlich hat der Begriff "Parkett" im Verbraucherverständnis einen hochwertigen Inhalt. Er wird mit Holz und teurem Einrichtungsstil verbunden. Die Parkettherstellung in Europa und in Deutschland blickt auf eine lange handwerkliche und industrielle Tradition zurück. Ihre Qualität hat sie durch ein umfangreiches und belastbares Normenwerk gefestigt. "Alleine schon deswegen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass nur Parkette mit CE-Kennzeichnung in Europa und in Deutschland zusätzlich mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung in Verkehr gebracht werden dürfen, können sich Verbraucher hierzulande bei der Verwendung von Parkett sicher und gut aufgehoben fühlen", erklärt Klaas. Außerdem sichere der Einsatz von Parkett wichtige Arbeitsplätze in der Forst- und Holzindustrie in Deutschland und ganz Europa.
Demgegenüber sieht der HDH im überwiegend aus China stammenden Bambus-Rohmaterial viele Probleme. "Kaufen europäische Kunden Bambusböden, so sichern sie überwiegend schlecht bezahlte Arbeitsplätze auf den Bambusplantagen und in den Herstellerwerken in China", meint Klaas. Da oft qualitativ schlechte Ware nach Europa komme, liege es im besonderen Interesse der Verbraucher, dass mit normativen Regelungen zu definierten Eigenschaften, zur Qualität und zu passenden Prüfverfahren für sichere Produkte gesorgt wird. Das will jetzt auf europäischer Normungsebene (CEN) eine technische Arbeitsgruppe unter dem Bereich CEN/TC 175/WG 33 (Round and sawn timber - Specific user requirements - Timber flooring) leisten. Sie soll valide Prüfungen und technische Spezifikationen für Bodenbeläge aus Bambus erarbeiten.
aus
Parkett Magazin 05/13
(Bodenbeläge)